Farbe umfüllen und verschenken?
vom 20.1.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Gern möchten wir (Einzelunternehmen) Wandfarbe eines deutschen Herstellers in kleinere Gebinde (zu 400ml) umfüllen und als Probe zum Testen an (u.a. auch Privat-)Kunden verschenken. Welche Kennzeichnungspflichten (kein Gefahrstoff) sind zu beachten (reicht der Produktname auf dem nun mit 400ml gefüllten Eimer und das Aushändigen der technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter des Herst ...