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Priv. Händler verlangt Rückzahlung nach Erstattung

6. Januar 2025 16:04 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Hallo.
Ich habe Ende August Kopfhörer bei www.amazon.de gekauft. Da ein priv. Händler zum genannten Zeitpunkt der günstigste Anbieter war, landete ich über den "jetzt kaufen" Button bei ihm.

Die Kopfhörer wurden vom Hersteller mit 45h Akkulaufzeit beworben. Nach der ersten Gaming-Session waren die guten Teile nach 6-7h leer. Daraufhin startete Ich die Retour.

Die Ware ging zurück und kurz nach Eintreffen meldete sich der Händler. Erstattung wäre ausgeschlossen weil Kopfhörer Hygieneartikel sind. Diese kann ich zurück bekommen oder werden 3 Monate gelagert und entsorgt.

Daraufhin schrieb Ich dem Händler. Man soll einfach die Gummistöpsel ersetzen und ich komme dafür auf. Diese wurde geblockt und ich wendete mich an Amazon.

Amazon gab mir Recht. Und ich bekam mein Geld zurück. Für mich was das ab dem Zeitpunkt erledigt...

Genau 3 Monate später war ein Brief angekommen. Der Händler möchte bitte sein Geld und jetzt hieß "wegen massiven Gebrauchsspuren wären sie unbrauchbar" zu meiner Verteidigung... Ich hab sie wirklich nur 1 mal benutzt, es klebte sogar noch Folie dran. Kann ich es beweisen... Leider nicht. Das mit dem Hygieneartikel ist nun egal.

Also schrieb ich wieder eine Email und fragte was los ist. Kurzfassung und meine Wortwahl

Amazon hätte das fälschlicherweise überwiesen und der Kaufvertrag besteht zwischen ihm und mir...

Ich hab nun mehrmals mit Amazon Rücksprache gehalten und jedesmal hieß es. Das was der Händler tut ist nicht zulässig dennoch geht er auf die Aufforderung nicht ein und ich bekam diese Woche meine 1ste Mahnung... Die er einfach selbst geschrieben hat. Sollte sowas nicht über einen Anwalt gehen.

Die Frage ist nun. Was kann ich tun das er Ruhe gibt... In meinen Augen habe ich den Kauf bei Amazon getätigt und Amazon hat auch den Rückversand abgewickelt. Und gerade das er sich nach 3 Monaten meldet als die Lagerfrist endet... Das klingt irgendwie suspekt.

Danke im voraus

6. Januar 2025 | 19:37

Antwort

von


(2753)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In-Ear Kopfhörer können tatsächlich als Hygieneartikel eingestuft werden und vom Widerruf ausgeschlossen sein. Hierüber hätte Sie der Händler aber vorher informieren müssen und die Ware hätte entsprechend versiegelt sein müssen. Zudem kann sich der Ausschluss nur auf den Widerruf wegen Nichtgefallen bzw. ohne speziellen Grund beziehen. Bei einem Mangel (hier: zu kurze Akkuzeit), die ja vermutlich alle Exemplare der Serie betrifft und daher nicht behebbar ist, ist auch nach erstmaliger Nutzung noch eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises möglich.

Entsprechend hat Amazon den Fall bewertet und vermutlich im Rahmen der A-Z Garantie den Kaufpreis erstattet. Zwar haben Sie bei Kauf von einem Dritthändler grundsätzlich mit diesem einen Kaufvertrag und wenn die Rückzahlung unberechtigt erfolgt ist, könnte er den Kaufpreis theoretisch immer Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Kopfhörer einklagen. Allerdings hätte er die volle Beweislast, dass weder Rückgabe noch Widerruf zulässig waren bzw. die Kopfhörer massive Gebrauchsspuren hatten. Aufgrund des widersprüchlichen Verhaltens des Händlers (anfänglich war nur von Hygieneartikel die Rede, erst nach Monaten werden massive Gebrauchsspuren genannt), wird ihm dies im Streitfalle kaum gelingen.

Ich würde hier weitere Mahnungen des Händlers einfach ignorieren und abwarten, ob der tatsächlich den Kaufpreis gerichtlich einklagt (was ich aufgrund des hohen Prozessrisikos für den Händler für äußerst unwahrscheinlich halte).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 6. Januar 2025 | 20:03

Okay verstanden.

Ich gehe dennoch davon aus, das ich weitere Mahnungen bekomme. Könnte ich schreiben das ich rechtliche Schritte einleite wenn er nicht aufhört ? Kann ich Mahnungen einfach ignorieren ? Mich macht das Kopfmäßig fertig.

Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Januar 2025 | 20:06

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Theoretisch könnten Sie eine Feststellungsklage erheben, dass kein Anspruch besteht. Aber das erscheint mir hier nicht notwendig. Ignorieren Sie einfach weitere Mahnung und reagieren Sie nur, wenn tatsächlich Post vom Gericht kommen sollte, was ich aber wie bereits ausgeführt, für sehr unwahrscheinlich halte.

Mit freundlichen Grüßen

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