Baulandumlegung
1997 wurde Bauland umlegt. Eine Fläche von 1650 qm wurde als Bauland ausgeklammert. Der Acker hatte ingesamt vorab 4995 qm. Die Fläche von 1650 qm wurde als Grünzone deklariert und eine Entschädigung von DM 55,- p. qm bezahlt. Die Stadt plante, bei Bedarf, den Bau eines Kindergartens auf die Fläche. Eine Bebauung von Wohnhäusern und somit Eigenvermarktung wurde nicht erlaubt, bzw. kam nicht in Bet ...