Nutzungsentschädigung/ Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Hallo, wir bewohnen ein Reihenhaus, wo meiner Frau sowie Ihrem Ex-Ehemann je die Hälfte gehören. Wir zahlen an Ihren Ex-Ehemann Nutzungsentschädigung (über die Höhe gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung). Einen Vertrag gibt es nicht. Nun ziehen wir zum 30.09.2011 aus. Frage: Müssen wir schriftlich kündigen und die übliche (bei Miete) Kündigungsfrist einhalten? Gruß ...