Grundbucheintrag trotz noch nicht gezahlter Verzugszinsen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, der Käufer meiner Immobilie hat die Bestellung der Grundschuld um mehrere Monate verzögert, womit auch die Fälligkeitsmitteilung durch den Notar nicht ausgestellt werden konnte und sich damit auch die Kaufpreiszahlung stark verzögert hat. Gemäß Vertrag habe ich ihm Verzugszinsen zwischen Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen von meiner Seite (Mitteilung des Nota ...