Zustimmung beim Verkauf eines Miteigentumsanteils
Hallo, meine Betreute ist Miteigentümerin eines Grundstücks mit Wohngebäude. Ihr Miteigentumsanteil beträgt 16%. Die beiden übrigen Miteigentümer haben 34% bzw, 50%. Es gibt kein Sondereigentum, jedoch eine Benutzungsregelung gem. §1010 BGB, derzufolge die ihr eindeutig gekennzeichneten Räume zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind. Ebenfalls ihr zugewiesen und im Aufteilungsplan enthalten is ...