Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Gemäß § 910 BGB müssen Sie Ihre Zustimmung erteilen, wenn die Äste die Nutzung des Nachbargrundstückes beeinträchtigen. Eine Beinträchtigung ist stets dann gegeben, wenn der Nachbar sein Grundstück nicht so nutzen kann, wie er will.
Eine Grenze ist die Überlebensfähigkeit der Bäume, d.h. die Äste dürfen nur dann nicht abgeschnitten werden, wenn dadurch die Bäume eingehen. Dementsprechend müssen Sie den Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zu der Überlebensfähigkeitsgrenze der Bäume dulden.
Für die Entsorgung ist der Nachbar verantwortlich, da er die Äste abschneidet.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.