Klausel Autorenvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Autorenvertrag. Ich habe mit einem Verlag eine Buchreihe mit CD für Kinder veröffentlich. Diese Reihe dient zur Unterrichtung von Kindern im Bereich musikalischer Bildung. In meinem Vertrag steht " "Die Mithuheberin ist nicht berechtigt, eine Melodie oder Bestandteile des Werkes einem neuen Werk zugrunde zu legen und bei Werken oder Sammlungen belehrenden od ...