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Arbeitsverhältniss

| 16. Juni 2015 16:06 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 06.07.2015 mein Arbeitgeber bietet mir eine Verlängerung von 3 Monate an aber ich möchte diese Verlängerung nicht annehmen.
Muss ich mit einer Speer Zeit der Arbeitsagentur für Arbeit rechnen.

16. Juni 2015 | 16:57

Antwort

von


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Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Muss ich mit einer Speer Zeit der Arbeitsagentur für Arbeit rechnen."



Ja.

Und zwar dann, wenn Sie sich nicht gem. § 38 I Satz 1 und 2 SGB III rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben.

Ansonsten endet ein befristetes Arbeitsverhältnis allein mit Zeitablauf. Sofern der Arbeitgeber die Arbeitsagentur nicht über das Verlängerungsangebot von 3 Monaten informiert, ist eine Sperrzeit daher ohnehin nicht zu erwarten.




Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 16. Juni 2015 | 17:58

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Juni 2015
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RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht