Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Muss ich mit einer Speer Zeit der Arbeitsagentur für Arbeit rechnen."
Ja.
Und zwar dann, wenn Sie sich nicht gem. § 38
I Satz 1 und 2 SGB III rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben.
Ansonsten endet ein befristetes Arbeitsverhältnis allein mit Zeitablauf. Sofern der Arbeitgeber die Arbeitsagentur nicht über das Verlängerungsangebot von 3 Monaten informiert, ist eine Sperrzeit daher ohnehin nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
16. Juni 2015
|
16:57
Antwort
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