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Illegale Überwachung durch Verfassungsschutz

19. Juni 2015 12:13 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich werde seit meines Rückzugs aus dem west-europäischen Ausland nach Deutschland durchgehend einem Gruppen-Stalking ausgesetzt. Die Überwachung scheint durchgehend zu sein, da meistens jemand auftaucht, sowie ich das Haus verlasse. Das Vorgehen ist systematisch und die Gesichter wiederholen sich (teilweise mit andersfarbigen Perücken). Vor allem eine handvoll älterer Männer wiederholen sich oft. Zudem sind aber auch viele jüngere Leute beteiligt.

Die Methoden deuten auf den Verfassungsschutz hin, da Handzeichen als Kommunikation zwischen den Leuten benutzt werden, die identisch sind mit den Handzeichen, die ich mittlerweile beim Überwachungspersonal an Flughäfen und Bahnhöfen beobachtet habe. Zudem scheinen die involvierten Leute auch systematisch über ein "soziales" Netzwerk auf ihren Smartphones zu kommunizieren.

Zudem tauchte die Polizistin XXXXX (ehemals Kripo-Hamburg, heute Kunstabteilung der Polizei München) auf einem öffentlichen Treffen des meetup.com auf, an dem ich teilnahm, und schnauzte mich abrupt und komplett aus dem Kontext an, während ich sprach. Am Nachbartisch saßen zwei Männer (wobei ich einen der beiden von einem vorherigen Stalking wiedererkannte) und observierten das Treffen unverhohlen. Auf dem Weg zum Treffen wurde ich demonstrativ verfolgt.

Es könnte sich aber auch um eine private Stalking-Initiative handeln, da ein im Ausland staatlich-angestellter Mann aus meinem entfernten Arbeitsbereich ein paar Mal in solchen Stalking-Szenarien (zusammen mit anderen) verdeckt und grinsend aufgetaucht ist. Das könnte somit auch ein Netzwerk einer der globalen Surveillance-Providers (wie BlackRock o.ä) sein, die bekanntlich die gleichen Informanten Netzwerke benutzen, die von staatlichen Geheimdiensten aufgebaut wurden.

Ich möchte jetzt Schritt für Schritt klären, ob es sich um eine staatliche oder private Unternehmung (oder nepotistische Symbiose dieser beiden) handelt. Und dann dagegen mit allen mir offen stehenden Mitteln vorgehen.

Deshalb möchte ich wissen, wie man es auf offizielem Wege in Erfahrung bringen kann, ob man bei Verfassungsschutz auf einer Observierungsliste steht. Und wie man dagegen Beschwerde einlegen kann.

Relevante Information sind: Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Ich habe keinerlei politische Interessen, beschäftige mich aber als Forscherin mit Korruption und Kartellen. Ich habe einen Top-Abschluss von einer höchst renomierten Universität. Ich habe niemals im Leben an einer Demonstration teilgenommen. Ich bin weder paedophil noch bin ich Rassist, Nazi oder Kommunist, noch sympathisiere oder unterstütze ich jegliche terroristische Organisation. Ich bin nicht homosexuell oder religiös. Ich habe niemals Drogen genommen oder gehandelt. Ich habe auch nie für einen Geheimdienst als Informant oder Agent gearbeitet. Ich habe auch keine Familienmitglieder, auf die eine der oben genannten Dinge zutreffen würde. Außer zwei Bußsgeldern wegen einer Geschindigkeitsüberschreitung von 10km/h auf der Autobahn und zwei Bußgeldern wegen Falschparkens hatte ich mit der Polizei nie zu tun.

Meine Situation wäre nicht so unerträglich, wenn es bei purer Observation bleiben würde. Stattdessen bin ich aber regelmässig gespielten Situationen ausgesetzt (auf englisch street theatre genannt). Diese bereits allgemein bekannte Provokationsmethode der Geheimdienste zieht einen in eine gestellte Situation, die zumeist erniedrigend, bedrohlich, verwirrend oder einfach nur dämlich ist. Letzteres ist der Normalfall. Aber nach einer Zeit fühlt man, dass das eigene Leben als Spielwiese von korrupten und dummen Leuten benutzt wird, die das zum Teil zur Ausbildung von Jungspionen benutzen - oder im Falle der älteren Männern, die immer wieder auftauchen, als sexuelle Titillation, die ihnen sichtlich Freude bereitet. Mittlerweile fühle ich mich als wäre ich in der DDR.

Konkrete Fälle der sexuellen Erniedrigung, die bis jetzt stattgefunden habe, waren:

1. Eine Weile spielten diese Leute mit trainierten Hunden. Als erstes bemerkte ich, dass Hunde auf der Straße plötzlich anfingen, sehr dich neben mir stehen zu bleiben (viel dichter als ein Hund das jemals von alleine machen würde und so ähnlich wie Drogenhunden trainiert werden, sich dicht neben verdächtigem Gepäck hinzusetzen). In der Nähe stand dann immer der Hundehalter, der mich breit grinsend anschaute. Als sich das ca. 5 bis 6 mal ereignet hatte, wurde ich auf einem Spaziergang im Sommer auf einmal darauf aufmerksam, dass hinter mir eine Frau auf einem Rad ihrem Hund immer wieder "Geh ins Gras!!" zurief. Ich ging auf einem Feldweg und der Hund trottete ein paar Meter vor ihrem Rad entlang. Das Kommando machte keinen Sinn, da es überall um uns herum sehr tiefes Gras gab, neben mir aber genug Platz war, um an mir vorbeizukommen. Die zwei waren ca. 50m hinter mir. Das Kommando kam ca. 3 bis 4 mal bis der Hund dicht hinter mir war. Dann merkte ich plötzlich, dass der Hund mich unter meinem Kleid zwischen den Beinen sehr dicht am Genitalbereicht leckte, bevor er dicht hinter mir stehen blieb. Ich drehte mich um und sah, dass der Hund zu ihr zurück blickte, als ob er auf das nächste Kommando wartete. Sie lachte mich sarkastisch an (sehr hohe Tonlage), nickte dem Hund zu, worauf er weitertrottete. Nach diesem Ereignis war die "Hundephase" der Stalker vorbei. Zwei Wochen später radelte die selbe Frau dann an mir vorbei und zwar in Begleitung des staatlich-angestellten Mannes, den ich ober erwähnt habe. Er drehte sein Gesicht kurz im Vorbeiradeln zu mir und grinste mich an.

2. Auf einem Unternehmer-Treff wurde ich von einem Mann abgefangen und mit sexuellen Anzüglichkeiten vollgeschwafelt. Als ich gehen wollte, sagte er unvermittelt: "Es gibt keinen Weg ihnen zu entkommen. Die einzige Lösung ist: Man muss sich erschießen."

Das sind nur zwei Beispiele aus einem Katalog von mehreren Dutzend solcher Ereignissen, denen ich ausgesetzt wurde.

Eine weitere relevante Information ist, dass ich in München lebe. Anhand dessen, was ich auf Foren im Internet lesen konnte, haben mehrere Menschen arge Probleme mit der bayerischen Schwarte des Verfassungsschutzes. Die Methoden, die berichtet werden, sind fast deckungsgleich mit dem, was ich beobachtet habe. Zudem gibt es mehrere Berichte über den Staatsbetrieb im Ausland, in dem der Mann, den ich wiedererkannt habe, arbeitet. Diese deuten darauf hin, dass jene Institution in tiefe Korruption verwickelt ist.

Bitte helfen Sie mir, diesem dummen und kriminellen Spuk ein Ende zu machen. Wie gesagt, ich möchte zunächst klären, ob es sich um den Verfassungsschutz handelt, oder ob sich ein Teil dessen privat selbständig gemacht hat. Ich möchte auch wissen, was meine Menschenrechte sind und ab welchem Punkt man sagen kann, genug ist genug, denn das ist keine Polizeiarbeit mehr sondern organisierte Kriminalität.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

19. Juni 2015 | 13:21

Antwort

von


(331)
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Geheimdienstliche Aktivitäten des Verfassungsschutzes unterliegen grundsätzlich einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die sich in erster Linie aus den Vorschriften des BVerfSchG, des Antiterrordateigesetz, des Sicherheitsüberprüfungsgesetz und nicht zuletzt aus dem Grundgesetz ergeben. Hinzu kommen eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die Sie vor unverhältnismäßigen Eingriffen in Ihre Grundrechte schützen sollen.

Folglich unterliegt die Erhebung, Speicherung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz grundsätzlich strengen gesetzlichen Bestimmungen deren Einhaltung durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz überwacht werden soll.

Über die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Datenschutz hinaus, stehen Ihnen jedoch auch unmittelbare Kontrollmöglichkeiten zu.

Der Verfassungsschutz ist verpflichtet Ihnen auf Antrag (unentgeltlich) Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen, soweit es Ihnen gelingt ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegen zu können, vgl. § 15 Abs. 1 BVerfSchG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen die Auskunft verweigert werden, zum Beispiel dann, wenn eine Auskunftserteilung mit der Gefährdung einer Quelle verbunden wäre. In einem solchen Fall hätten Sie jedoch die Möglichkeit sich unmittelbar an den BfDI zu wenden.

Sollte sich Ihr Verdacht bestätigen und die von Ihnen geschilderten Observierungs- und sonstigen Maßnahmen auf eine geheimdienstliche Tätigkeit zurück zu führen sein, so können Sie die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen einer gerichtlichen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte unterziehen lassen.

Fest steht nämlich: Ein Eingriff in Ihre Grundrechte wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn dieser zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland dringend erforderlich wäre. Anderenfalls wären geheimdienstliche Maßnahmen gegen Sie, wie jedes andere ungerechtfertigte Behördenhandeln auch, rechtswidrig.

Schwieriger wäre die Sachlage sicher, wenn sich Ihr Verdacht im Hinblick auf die Aktivität eines ausländischen Geheimdienst bestätigen würde. Grundsätzlich wäre eine solche Tätigkeit freilich nicht rechtens. Sie stünde sogar unter Strafe, vgl. § 94 StGB - Landesverrat sowie § 99 - StGB Geheimdienstliche Agententätigkeit. Hier könnten hier allenfalls Strafanzeige (gegen Unbekannt) erstatten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mikio Frischhut

ANTWORT VON

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