Sehr geehrte Anwälte ich interessiere mich für das Urteil BGH NJW 1995, 49 für den Gründe und insbesondere ob es noch vor der Änderung und Einführung des § 4a BDSG entstand Es gibt ja unterschiedliche Ansichten, ob ein Vermieter eine Schufa Auskunft verlangen kann und ob er das Fehlen einer solchen oder eine Schufa mit negativen Merkmalen als Ablehnungsgrund bei ausländischen Mitbürgern anführen darf, bzw als Beweis das nicht diskriminiert wurde. ... Das BGH Urteil scheint ja freiwillige Auskünfte anzuerkennen, allerdings besagt 4a hier, dass es bei einem womöglich negativ Ausgang das man die Wohnung zB ohne Schufa nicbt bekommt, eine Zwangslage entsteht Daher meine Frage ob der Vermieter manchmal eine Schufa verlangen kann ? ... Können Sie da ein Beispiel nennen, kann zB die Bedingung in § 19 Abs.5 erfüllt sein, wenn es sich um einen Kleinvermieter handelt der weniger als 50 Wohnungen vermietet oder jensnd der aufgrund der nicht vorgelegten Schufa einfach darauf vertrauen muss, dass alles ok ist und er den ausländischen Mitbürger etwa nehmen muss, weil ja in einer negativen Schufa oder nicht vorgezeigten Schufa kein Ablehnungsgrund besteht, weil die Rechtsgrundlage fehlt ?