Sehr geehrte Anwälte, Ein Erbteilverkauf wird ja über einen Notar gemacht Wenn zum Erbe ein Haus gehört und zum Erbe auch ein Gemeinschaftsmietekonto wo Mieten vom Haus eingehen, so gehe ich richtig in der Annahme das a ) auch der neue dritte der mir den Anteil abkauft in den Genuss des Kontos kommt und ich darauf also achten muss, dass ich nicbt auf den Wert der Immobilie alleine fixiert bin, sondern bei einem Erbteilverkauf ich daran denken muss, dass der neue, der dann in die Erbengemeinschaft einsteigt also mir mein Teil abkauft, mir dann auch einen angemessenen Ausgleich dafür gibt, dass der neue in den Genuss des Gemeinschaftskontos mit dem Geldbetrag kommt ? Die weitere dazugehörige Frage ist nun, ob ein gewissenhafter nicht auch selber verpflichtet ist, zu fragen und über Risiken aufzuklären und nachzuforschen und ob man - falls der Notar sich nicht an die etwaigigen Vorschriften hält- man von ihm Regress verlangen könnte Ich habe durch einen Bekannten und sogar hier erfahren, dass dieser " Fehler " vielen unterläuft da die meisten denken, dass sie nur ein Haus verkaufen und nicht gleich die Konten bzw weitere Vermögen Darum die Frage, ob ein Notar das nicbt vorher erklären muss und auch sagen muss, wieviel man für seinen ANTEIL und nicht etwa für sein Anteil am Haus will