hallo, ich habe vor kurzem post von der Gez bekommen, in dem mir ein mahnbetrag für ausstehende gebühren in höhe von ca 220 € angelastet werden, mit androhung eines vollstreckungsverf., bzw. ordnungwidrigkeitsanzeige. angeblich wurden mir gebührenbescheide am 05.01,03.02, sowie 04.05 für den zeitraum 08.06-04.07 zugesandt, die ich aber nie erhalten habe. - hierbei ist zuzufügen, dass ich im dez.06 umgezogen bin und dadurch ev. post verloren ging, obwohl ich einen nachsendeantrag gestellt habe.- meine frage ist, wie ernst sollte ich die zahlungsaufforderung nehmen, da gebührenbescheide ja anscheinend über die normale post abgewickelt wurde und nicht per einschreiben eine mahnung zugesandt wurde, die ich dann vermutlich auch erhalten hätte. außerdem habe ich erst im märz(od.april)07, eine satellitenschüssel an meiner neuen adresse installieren lassen, vorher hier also gar keine möglichkeit des empfangs eines fernsehprogr. ... P.S. die Gez scheint sich meine neue adresse direkt im einwohnermeldeamt besorgt zu haben. ist dies eigentlich legal-kann sich hier jeder mit daten anderer bedienen?