Bauhauptgewerbe Kleinunternehmer Arbeitnehmerüberlassung
vom 28.2.2021
für 48 €
Guten morgen ,wir betreiben einen kleinen Betrieb (8 Mitarbeiter) Unser Tätigkeitsfeld umfasst kleinere Abbrucharbeiten, Entkernungen in Gebäuden, und Schadstoffsanierungen.Wir sind im Bauhauptgewerbe (BG-BAU) gelistet und bei der HWK eingetragen im Bereich Hochbau Auftragslage sehr gut, meine Frage: Darf ich mit Kleinunternehmern (Einzelperson) zusammenarbeiten um meine Aufträge zu erfüllen, der spezielle Auftrag dauert nur 4-5 Wochen, die Kleinunternehmer werden das 1. mal für uns tätig und vorraussichtlich auch nur für diesen Auftrag.... ...muß ich einen Vertrag mit abschliessen ...??