Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte.
"Jemand" sollte sich, auch bei schmalen Finanzen, zumindest um anwaltliche Akteneinsicht bemühen, wenn er sich keine vollständige Verteidigung leisten kann. Diese wird teilweise zu einem noch überschaubaren Festpreis von 100-150 € angeboten, auch ich unterbreite Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot unter Anrechung des hier gezahlten Betrags.
Nur durch die Akteneinsicht lässt sich der Sach- und Beweisstand erfahren.
Möglicherweise geht es ja auch um eine Bestellung, die eine andere Person an "Jemands" Adresse bestellt und dann abgefangen hat. Möglicherweise wird man "jemand" jedenfalls nicht gegenteilig beweisen können, dass er etwas bestellt und erhalten hat.
Selbst wenn "jemand" etwas erhalten hat, muss er es nicht konsumiert haben, eine unmittelbare Enziehung der Fahrerlaubnis ist daher nicht realistisch, eventuell aber ein Drogenscreening. Eine Durchsuchung ist nicht völlig ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich- "jemand" ist ja schließlich jetzt gewarnt.
Das erste Ziel sollte daher jetzt die Akteneinsicht sein, um Verteidigungsmöglichkeiten abschätzen zu können.
Ich hoffe, Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
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Hallo Herr Jeromin,
erst einmal vielen Dank für ihre schnelle und kompetente Antwort!
Ihr Angebot auf Akteneinsicht unter Anrechung des hier gezahlten Betrags würde "jemand" gerne in Anspruch nehmen.
Bitte lassen sie mich wissen wie "jemand" nun verfahren soll um ihre Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Desweiteren: Die Vorladung ist in genau einer Woche - Wie soll sich "jemand" verhalten in Bezug auf die Vorladung? Einfach nicht reagieren? Oder das Schreiben beantworten mit dem Hinweiss das er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht?
Ausserdem: Ist eine Beratung ihrerseits in Bezug auf das weitere Verhalten NACH der Akteneinsicht mit weiteren Kosten verbunden oder im Preis inbegriffen?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
am besten "jemand" ruft einmal kurz in meiner Kanzlei an, um diese weiteren Fragen unverbindlich zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht