Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
a) weitere Vorgehensweise
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, der einen entsprechenden Schriftsatz mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verfasst und dem Gegner übermittelt.
b) Kosten
Die Kosten im Hinblick auf die Beauftragung eines Anwaltes richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwerts.
Bei einer Unterlassung wird die Beeinträchtigung geschätzt, die von dem beanstandeten Verhalten verständigerweise zu besorgen ist und die mit der jeweils begehrten Maßnahme beseitigt werden soll (vgl. § 3 ZPO
- Kommentar, Rn 16 zu § 3).
Hier gibt es keine festen verlässlichen Angaben, da jeder Einzelfall für sich betrachtet werden muss.
Bei einem Streitwert von bspw. EUR 2.000,00 ergeben sich folgende Kosten:
1) RA-Kosten (außergerichtlich) EUR 255,85 (brutto)
2) RA-Kosten (gerichtlich) EUR 354,03 (brutto)
3) Gerichtskosten EUR 267,00
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar ist, damit Sie mit der Beratung auch zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Diese Antwort ist vom 18.05.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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