§ 258 I, IV StGB (Versuchte) Strafvereitelung, Amtsträger, Polizei
vom 12.5.2025
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beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte prüfen Sie den vorliegenden Fall in einem Rechtsgutachten. ... Fall: A ist zu Gast bei einem Freund F in Untergünzelshausen, Bayern. ... In der Hauptverhandlung willigt A vor der Beweisaufnahme unter weiterer Beteuerung seiner Unschuld auf Anraten seines Anwalts in eine Einstellung gegen Auflage gem. § 153a StPO ein und bleibt ebenfalls straffrei. 2.