von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Sie meint seit Jahren, ich zahle zuwenig Unterhalt und wäre eigentlich verpflichtet z.B. zum Reitunterricht meiner Tochter & Unterhalt ihres Pferdes etc. beizutragen… Allein aus dem oben geschilderten Angaben ergibt sich nach üblicher Berechnung für mich eine Unterhaltszahlung von ca. 200 €, wenn man die 3000 € als bereinigtes Netto der Mutter annimmt - zugegeben, eine Erleichterung. ... Auch ist es eigentlich meine Tochter, die sich jetzt um ihren Unterhalt mühen sollte, und nicht ich – doch die wird wohl unwissend gehalten. ... Soll ich meine Zahlungen einstellen und riskieren, mich verklagen zu lassen, damit meine Tochter den ihr zustehenden Unterhalt bekommt?