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134 Ergebnisse für kindesunterhalt familienrecht trennungsunterhalt unterhaltsberechnung

Übergangener Unterhaltsanspruch ans Jobcenter § 33 SGB II
vom 4.7.2025 für 90 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Jobcenter fordert von mir einen Unterhaltsrückstand (Trennungsunterhalt) vom 01.03.2024 bis 06.10.2024 aufgrund übergangenen Unterhaltsanspruch nach § 33 SGB II. ... Ich habe rechtliche Fragen zur Berechnung der Unterhaltspflicht: 1.)Wie verhält es sich mit trennungsbedingten Schulden, müssen diese bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes berücksichtigt werden?
Trennung/ Finanzen
vom 12.4.2022 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrter Anwalt/Anwältin, meine Frau hat sich von mir getrennt und ist mit den Kindern ausgezogen. Sie wird demnächst in eine eigene Wohnung einziehen. Wir haben uns im Rahmen der Kinderbetreuung auf ein Wechselmodell geeinigt, die Kinder bleiben aber bei mir gemeldet.
Mögliche Scheidung - was kommt finanziell auf mich zu?
vom 17.2.2022 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Verheiratet seit: Mai 2018 Beginn Trennungsjahr: Januar 2022 Kinder: 3 (6 Jahre, 2 Jahre, 2 Jahre) Vermögen bei Heirat, Partner A: 3.500 € Vermögen bei Heirat, Partner B: 20.000 € Gehalt, Partner A: 2.150 € netto Gehalt, Partner B: 450 € netto Partner B bekommt 2020 ein Grundstück als Schenkung, Wert ca. 32.000 €. 2021 wird auf diesem Grundstück ein gemeinsames Haus gebaut. Kredit für das Haus wurde gemeinsam aufgenommen, es stehen beide Partner im Dahrlehensvertrag. Im Grundbucheintrag des Grundstückes steht nur Partner B.
Unterhalt Kind und Frau
vom 5.5.2021 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, ich, Vater eines Sohnes 7 Jahre, verheiratet seit Sommer 2013, habe mich im Februar 2018 von meiner Frau getrennt und wir sind in unterschiedliche Wohnungen gezogen. Das Kind ist bei ihr geblieben, war aber regelmäßig ca. 2-4 Tage die Woche bei mir. Die Scheidung ist seit diesem Jahr in Gange, und aktuell wird alles ausgerechnet, ohne Familiengericht.
nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich
vom 23.1.2021 für 53 €
Eine der Mieterinnen bin ich,da wir mit den Mietern der OG-Wohnung nur die Wohnungen getauscht haben).Die Miete haben wir bei Trennung auf mein damaliges Einkommen runtergebrochen auf eine 60m2-3 1/2 Zimmerwohnung,wenn ich mit der Tochter umgezogen wäre.Diese wird laut Mietvertrag auf die ortsübliche Miete angepasst,wenn ich Vollzeit arbeite oder eine weitere Person einzieht.Jetzt zahle ich 425€ Kaltmiete für eine 90m2 Wohnung,damit sich für Pia so wenig wie möglich änderte.Ich habe mein Einkommen von 805€ in Stkl.5 auf 2300€ in Stkl.2 aufgestockt.Natürlich zahlt mein Mann auch Unterhalt für die Tochter 614 € und für mich noch Trennungsunterhalt bei Unterstellung einer Vollzeitstelle 550€,seitdem das Trennungsjahr im Mai 2020 rum war.
Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt
vom 6.7.2020 für 100 €
. - Privatkredit (50000Euro) Tilgung monatlich 504 Euro wurde verwendet für Nebenkosten der Erwerb von Haus und Wohnung sowie Möbel (Darlehen habe ich alleine genommen weil meine Frau sowieso nichts verdient aber ich kann es durch die Ausgaben nachweisen dass es für den Erwerb der Immobilien und Hausrat ausgegeben wurde ) Bitte könnten Sie mir die Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt ausrechnen und was mir übrig bleibt ?
Berechnung Trennungsunterhalt (inkl. Kindesunterhalt, Darlehen und Wohnvorteil)
vom 10.5.2020 für 58 €
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Trennung möchte ich gerne die Berechnung des Trennungsunterhalts nachprüfen. ... Kindesunterhalt: -1640€ abzgl. Darlehen Haus (Zins+Tilgung): -1.686€ --------------------------------------------------------------- Basis zur Berechnung: 2724€ --------------------------------------------------------------- Trennungsunterhalt (3/7): 1167.43€ Somit wäre laut meiner Rechnung der Ehefrau zu zahlen: 1640 (Kinder) + 1686 (Haus) + 1167.43 (Trennungsunterhalt) = 4.493.43€ sowie das Kindergeld in Höhe von 618€ Fragen: - Stimmt meine o.g.
Unterhaltsberechnung - bereinigtes Einkommen korrekt? PKW-Leasingkosten abzugsfähig?
vom 30.1.2019 60 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Finanziell war das problemlos möglich • Höhe der monatlichen Altersvorsorgen: Er 250€, Sie 280€ • Kinder leben nach Trennung bei Ehefrau, Ehemann ist unterhaltspflichtig • seit 07/18 laufen die Unterhaltsberechnungen (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt), bisher ohne Einigung (u. g. 2 Punkte/Fragestellungen sind weiterhin strittig) • derzeitige Unterhaltszahlungen erfolgen daher lediglich unter Vorbehalt (vorläufig)   Fragestellungen: 1) BEREINIGTES NETTOEINKOMMEN FÜR DIE UNTERHALTSBERECHUNG: Grundsätzlich ist die Berechnung für das bereinigte Nettoeinkommen klar und wird bei den aktuellen Unterhaltsberechnungen auf beiden Seiten angewandt (wie z.B. die 5% berufsbedingte Pauschale, Private Krankenversicherung, Raten für Hauskredit, etc.). ... Kindesunterhalt nach der Scheidung) der volle Beitrag weiterhin abgezogen werden? ... In der von seinem RA vorgelegten Unterhaltsberechnung wird die volle Leasingrate auf seiner Einkommensseite abgezogen und verringert dadurch das Einkommen als Grundlage für die Unterhaltsberechnung.
Familie und Unterhalt
vom 2.1.2018 58 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Mein Ehemann bezahlt für unsere Tochter bisher 414 Euro Unterhalt. Netto verdient er ca. 2800 monatlich. Da er nochmal geheiratet hat und bereits wieder im Trennungsjahr ist muss er seiner zukünftigen Exfrau Unterhalt bezahlen.