Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Ich verstehe Ihr Problem. Der Fehler liegt beim Jugendamt. Im Ergebnis rechnet das Jugendamt richtig, die Argumentation ist aber falsch. Der Trennungsunterhalt wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt weil er nachrangig zum Kindesunterhalt zu zahlen ist. Das heißt, vom bereinigten Nettoeinkommen wird der Kindesunterhalt berechnet. Aus dieser Differenz wird der Trennungsunterhalt berechnet.
(Beispiel anhand völlig willkürlicher Zahlen: bereinigtes Nettoeinkommen sind 2000€, Kindesunterhalt sind 300€. Rest 1.700€. Daraus errechnet sich dann der Trennungsunterhalt.) Der Wegfall des Trennungsunterhalts hat also keinerlei Einfluss auf den Kindesunterhalt.
Ihre Steuernachzahlung wird bei der Unterhaltsberechnung 2022 berücksichtigt. So wie jetzt die Zahlen aus 2020 herangezogen werden, werden nächstes Jahr die diesjährigen Zahlen berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Ungerechtigkeit (weil Sie zu lange einen höheren Unterhalt zahlen) wird vom Gesetzgeber in Kauf genommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Hallo Herr Krueckemeyer,
Danke schön, das war wirklich schnell.
Ok, die Situation mit dem Trennungsunterhalt verstand ich, diesen darf ich nicht vom bereinigten Netto abziehen.
Die Steuersituation allerdings verstand ich immer noch nicht ganz.
Berichtigen Sie bitte mein Verständnis welches ich hier noch einmal schildere:
Anfang 2022 benachrichtige ICH das Jugendamt.
ICH teile dem Jugendamt mit, dass ich im September 2021 6.000€ an das Finanzamt nachzuzahlen hatte, inklusive der Belege. Dann werden diese 500€ (in meinem Bsp. 6.000€/12 Monate = 500€) Steuernachzahlung pro Monat von meinem Nettoeinkommen abgezogen, um das bereinigte Netto zu erhalten, welches dann das komplette Jahr 2022 gilt.
Fiktives Bsp: mtl. Nettoeinkommen minus 500€ Steuernachzahlung = bereinigtes Nettoeinkommen, beginnend ab 01.01.2022 bis 31.12.2022. Ist das richtig? Auch dass ICH diesen Vorteil beim Finanzamt einreichen muss weil im Zweifel meine Ex oder das Jugendamt mich nicht selber kontaktieren wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich kann dazu nur sagen: richtig.
Im Übrigen sind Sie von Gesetzes Wegen verpflichtet Einkommensänderungen anzugeben.
Bei weiteren Rückfragen können Sie mich via Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt