dies insbesondere, wenn in der momentan vorhandenen geburtsurkunde der kindesvater nicht eingetragen ist (wird ja offenbar als unterlage vom jugendamt benötigt) frage 2: wie kann der elternteil, bei dem das kind nicht lebt, bei gemeinsamer sorge eine gültige und ggf. durchsetzbare vereinbarung für zeiten mit dem kind (umgang) erreichen? ... frage 4: inwieweit ist zum gegenwärtigen zeitpunkt ein deutsches jugendamt überhaupt zuständig, die oben genannten außergerichtlichen einigungen rechtsverbindlich umzusetzen bzw. bei deren scheitern gerichtliche maßnahmen einzuleiten, wenn kindesmutter und kind sowohl in österreich (seit ca. 18 monaten) als neuerdings auch in deutschland (seit ca. 2 monaten, mietwohnung) hauptwohnsitzlich gemeldet sind und bis dato ausschließlich aus österreich leistungen (äquivalent zu kindergeld, elterngeld, krankenversicherung, etc.) zumindest noch bis feb. 2010 beziehen? ... (z.b. um in deutschland für eine uneheliche mutter in den ersten 3 lebensjahren des kindes betreuungsunterhalt einzuklagen, den es in österreich nicht gibt) besten dank!