Guten Tag, wir haben folgenden Fall vorliegen: - Ich, unselbstständiger Arbeitnehmer, war vom 01.01.21 bis 31.03.21 in Deutschland beschäftigt, Einkommen ca. 34 tEUR, bezahlte Lohnsteuer ca. 9 tEUR, Lohnsteuerklasse 3. seit dem 01.04.21 nun im Ausland (Schweiz) als internationaler Wochenaufenthalter beschäftigt, 100% meiner Zeit in der Schweiz vor Ort, Einkommen in 2021 vsl. ca. 100 tCHF, volle Versteuerung in der Schweiz (Tarif: C2N, da Doppelverdiener) - meine Frau seit dem 01.05.21 in einem Midi-Job Monat in Anstellung, davor Hausfrau. Frage zu der Situation: - Zu mir: Wird mein Einkommen aus der Schweiz bei der Einkommensteuererklärung 2022 als Progressionsvorbehalt auf die Einkünfte 2021 angesetzt - auch auf die Einkünfte von Q1/21? ... Ergänzung: Als Doppelverdiener bezahle ich in der Schweiz einen mittleren 3-stelligen CHF-Betrag pro Monat an Quellensteuer extra (Tarif C2N statt B2N), weil meine Frau Einkünfte > 1 Euro bezieht - unabhängig der Höhe.