Aktueller Stand: - Der Verkäufer hat in der anschließenden Kommunikation bestätigt, dass nur das Gehäuse ausgetauscht wurde. - Ich konnte vom Verkäufer keinen Beleg bekommen, dass das Gehäuse tatsächlich ausgetauscht wurde (es findet sich im Ebay Angebot ein Foto, da ist der Beleg allerdings verschwommen/ verdeckt). - Ich habe bereits mehrmals mit dem Verkäufer kommuniziert und ihm meine Bedenken mitgeteilt. ... Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.... Ich denke, dass bei einer relevanten unrichtigen Angabe einer Eigenschaft des Artikels der Käufer doch eigentlich ein Recht haben sollte, vom Kauf zurückzutreten (und man so etwas doch nicht mit dem Hinweis auf verzicht auf Rückgabe und Umtausch ausschließen kann).