Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Ein Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall nicht, dies steht bei Fernabsatzverträgen lediglich Verbrauchern zu.
Der Käufer ist jedoch Unternehmer und dazu noch Waffenhändler, insofern besteht kein Widerrufsrecht.
Die Gewährleistung hatten Sie ebenfalls ausgeschlossen, was grundsätzlich für Privatpersonen beim Verkauf gebrauchter Waren möglich ist.
Daher bleibt dem Verkäufer lediglich die Möglichkeit einer Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Für eine arglistige Täuschung sehe ich jedoch hier keinen Ansatzpunkt, Sie hatten die Beschädigung in der Anzeige angegeben.
Im Übrigen hat der Käufer die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung und dieser Nachweis wird in diesem Fall nicht gelingen.
Sie können daher die Erstattung des Kaufpreises mit Hinweis auf den Ausschluß der Gewährleistung verweigern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt