Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Die Angelegenheit ist tatsächlich ungünstig verlaufen. Bei dem weiteren Vorgehen sind sowohl die rechtliche Lage, die Beweislastverteilung und das Prozeßrisiko zu beachten.
Rechtlich gesehen wären aufgrund des ebay Verkaufs Gewährleistungsansprüche der Käuferin aufgrund einer mangelhaften Sache in Betracht gekommen.
Allerdings scheiden Gewährleistungsansprüche aus, wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht.
Normalerweise hat der Käufer bei einem Privatverkauf die Nachweispflicht, daß die Sache mangelhaft war.
Kompliziert wird die Angelegenheit durch den Umstand, daß man sich im vorliegenden Fall bereits auf einen Vertragsrücktritt – Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rücksendung der Ware – geeinigt hat.
Diese Vertragsaufhebung könnte man ggf. anfechten (z.B. wegen Täuschung oder Irrtum), allerdings hätten Sie in diesem Fall die Beweislast für die Täuschung bzw. den Irrtum.
Ggf. kann man mit Hilfe der Fotos und der E-Mails und Nachrichten eine Täuschung bzw. einen Irrtum hinsichtlich der Erklärung zur Vertragsaufhebung nachweisen.
Dies sollte jedoch anhand des Inhalts genau geprüft werden, denn hier verbleibt voraussichtlich ein Prozeßrisiko.
Weiterhin sollte auch der Zeitaufwand und das allgemeine Prozeßrisiko (Zahlungsunfähigkeit der Käuferin) bei einem Prozeß nicht unterschätzt werden, da Sie bei einer Klage auf Zahlung des Kaufpreises bei den Gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen müßten.
Zusammenfassend sehe ich nach ihrer Schilderung durchaus gewisse Erfolgsaussichten – aber auch Risiken.
Daher würde ich Ihnen grundsätzlich empfehlen die Käuferin schriftlich unter Fristsetzung per Einwurf/Einschreiben– mit Verweis auf den Zustand der Perücke, die falsche Behandlung und ggf. die Aussage der Perückendame - zur Zahlung einer Geldbetrages als Schadensausgleich auffordern.
Verweisen Sie auf die eindeutig und wohl auch per E-Mail eingestandene falsche Behandlung mit Wasser und den zugefügten Schaden.
Eine Rechtsverfolgung bzw. Klage bei Ablehnung einer Zahlung bleibt natürlich ihrer Entscheidung vorbehalten, sollte jedoch wegen der o.g. Risiken wohlüberlegt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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