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ebay-Verkauf, Schadensersatz

| 7. Juli 2025 11:58 |
Preis: 50,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag. Ich habe meine gebrauchte Echthaar-Perücke für 450.- zum Verkauf bei ebay angeboten (NP 1200.-)Vor zwei Wochen kaufte eine Dame die Perücke. D.h. am Montag fragte sie erst noch Länge vorne und hinten ab. Hoffte, dass die Perücke in der kommenden Woche noch da sei, denn sie hätte gerade etwas viel Geld für dringend benötigten Urlaub ausgegeben. Am Dienstagmorgen hat sie die Perücke gekauft. Gleichentags habe ich sie zur Post gebracht, am Donnerstag um 11:05 Uhr wurde sie überreicht. Um 19:20 Uhr bekam ich eine Beschwerde-Email von der Käuferin über den desolaten Zustand der Perücke. Ich war überrascht und entsetzt, konnte mir nicht erklären was passiert. Beim Verpacken hatte ich die Perücke ja noch in der Hand und die war in einem gebrauchten aber tadellosen Zustand. Das habe ich auch so kommuniziert und gefragt, was sie denn in der Zwischenzeit nach Erhalt und jetziger Email damit gemacht hätte. Da kam Entrüstung und 3 Fotos (nur Teilausschnitte), mit denen ich nichts anfangen konnte, als Antwort. Im weiteren Email-Verlauf erzählte mir die Käuferin, dass sie eine Notlösung fürs Wochenende für ihre Tochter brauchte und sie wie auch die Tochter nun am Boden zerstört seien. Ich konnte es mir immer noch nicht erklären , hatte aber eine Vorahnung, dass die Käufer die Perücke falsch behandelt hat. Ich habe ihr angeboten, dass ich die Perücke zurücknehmen würde und sie die nötigen Schritte bei ebay einleiten soll. Da kam nochmal eine "ich-mach-mal ein-schlechtes -Gewissen-Email" . Dass ich ja vllt doch nichts dafür könnte und das u.U. durch zu langes Lagern oder durch die Hitze während des Transportes passiert sein könnte. Das sie eine schnelle Notlösung fürs Wochenende brauchen würde. Ich fühlte ich mittlw. elendig und habe ihr angeboten, ihr das Geld per Paypal zu überweisen, damit sie am Samstag doch noch eine finanzielle Freiheit hat und u.U. etwas anderes für ihre Tochter einkaufen kann. Für mich war das der einzige Weg, um der Frau zu helfen. Allerdings würde dann die Rückgabe halt nicht über ebay laufen können. Sie hat mein Angebot angenommen und ich habe ihr am Samstag früh den Betrag überwiesen.
Sie hat mir am Montag die Perücke zurück geschickt. Als ich sie auspackte traf mich fast der Schlag; ich hatte es ja schon geahnt; der komplette Oberkopf war total verfilzt und im Inneren der Montur waren die ganzen Haare verknotet und verfilzt. Mein Urteil: Fehlbehandlung. Ich habe die Käuferin gefragt, womit sie die Perücke behandelt habe. Ihre Antwort war: mit Wasser aus der Sprühnebelflasche. Ich habe daraufhin Kontakt mit meiner Perückendame aufgenommen, ihr Fotos geschickt. Ihr Urteil : Fehlbehandlung durch falsches Waschen, falsche Pflegeprodukte, zu heiß geföhnt etc. Durch zu langes Lagern oder durch den Transport ist eine solche Verfilzung nicht zu erreichen. Zudem ich die Perücke für den Transport noch in Seidenpapier gewickelt habe und sie in ihrem Karton lag und somit nicht hin und her rutschen konnte.
Die Perücke habe ich 2023 im Oktober/November gekauft. Ab dem 01.08.2024 habe ich die Perücke nicht mehr getragen. Bevor ich die Perücke in ihre Kiste verpackte und in einer Kommode aufbewahrte, habe ich sie nochmal gewaschen und ihr eine Kur verpasst. Im September habe ich die Perücke fotografiert und mit den Fotos bei ebay eingestellt.
Bei ebay gilt mein Angebot als abgeschlossen und erfolgreich verkauft. Das Geld habe ich auch erhalten.
Ich habe also keinen finanziellen Schaden - aber einen Sachschaden. Laut meiner Perückendame kann man die Perücke retten mit den entsprechenden Produkten und viel Zeit.
Aber irgendwie sträube ich mich innerlich, das einfach so hinzunehmen. Zeit und Geld investieren zu müssen für einen Fehler, den ich nicht begangen habe, mir die Käuferin aber unterjubeln will.
Ich bin sehr unschlüssig wie ich weiter vorgehen soll: lass ich es einfach so stehen ? Nehme ich nochmal Kontakt mit ihr auf und baue ihr nochmal eine Brücke; gebe ihr die Chance die Wahrheit zu sagen bevor ich ggf. rechtliche Schritte gegen sie einleite.
Was würden Sie mir empfehlen wie ich mich verhalten soll?
Herzliche Grüße
G. Jorns

7. Juli 2025 | 13:05

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Die Angelegenheit ist tatsächlich ungünstig verlaufen. Bei dem weiteren Vorgehen sind sowohl die rechtliche Lage, die Beweislastverteilung und das Prozeßrisiko zu beachten.


Rechtlich gesehen wären aufgrund des ebay Verkaufs Gewährleistungsansprüche der Käuferin aufgrund einer mangelhaften Sache in Betracht gekommen.

Allerdings scheiden Gewährleistungsansprüche aus, wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht.


Normalerweise hat der Käufer bei einem Privatverkauf die Nachweispflicht, daß die Sache mangelhaft war.

Kompliziert wird die Angelegenheit durch den Umstand, daß man sich im vorliegenden Fall bereits auf einen Vertragsrücktritt – Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rücksendung der Ware – geeinigt hat.


Diese Vertragsaufhebung könnte man ggf. anfechten (z.B. wegen Täuschung oder Irrtum), allerdings hätten Sie in diesem Fall die Beweislast für die Täuschung bzw. den Irrtum.


Ggf. kann man mit Hilfe der Fotos und der E-Mails und Nachrichten eine Täuschung bzw. einen Irrtum hinsichtlich der Erklärung zur Vertragsaufhebung nachweisen.
Dies sollte jedoch anhand des Inhalts genau geprüft werden, denn hier verbleibt voraussichtlich ein Prozeßrisiko.


Weiterhin sollte auch der Zeitaufwand und das allgemeine Prozeßrisiko (Zahlungsunfähigkeit der Käuferin) bei einem Prozeß nicht unterschätzt werden, da Sie bei einer Klage auf Zahlung des Kaufpreises bei den Gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen müßten.

Zusammenfassend sehe ich nach ihrer Schilderung durchaus gewisse Erfolgsaussichten – aber auch Risiken.


Daher würde ich Ihnen grundsätzlich empfehlen die Käuferin schriftlich unter Fristsetzung per Einwurf/Einschreiben– mit Verweis auf den Zustand der Perücke, die falsche Behandlung und ggf. die Aussage der Perückendame - zur Zahlung einer Geldbetrages als Schadensausgleich auffordern.
Verweisen Sie auf die eindeutig und wohl auch per E-Mail eingestandene falsche Behandlung mit Wasser und den zugefügten Schaden.

Eine Rechtsverfolgung bzw. Klage bei Ablehnung einer Zahlung bleibt natürlich ihrer Entscheidung vorbehalten, sollte jedoch wegen der o.g. Risiken wohlüberlegt sein.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt




Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2025 | 15:55

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