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eBay Käufer droht mit Anzeige wegen Beleidigung

| 3. April 2019 22:12 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe bei eBay einen DVD Player verkauft. Kurz bevor ich das Gerät bei eBay inseriert habe, habe ich dieses getestet und festgestellt, dass es einwandfrei funktioniert.

Nun behauptet der Käufer, dass das Gerät nicht funktioniere und hat daher eine Rückgabe des Geräts angefordert und möchte sein Geld wieder zurück. Daraufhin habe ich dem Käufer geantwortet, dass ich diese Forderung nicht erfüllen werde, da das Gerät bei meinem Test einwandfrei funktioniert hat.
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, habe ich im Inserat ohnehin jegliche Gewährleistung mit folgendem Text ausgeschlossen: "Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung."

Der Käufer hat im weiteren Gesprächsverlauf einen unfreundlichen Ton an den Tag gelegt. Ein mehrmaliges hin und her an Nachrichten führte zu nichts und der Ton des Käufers wurde immer unfreundlicher, jedoch nicht beleidigend. Mir sind jedoch die Nerven durchgebrannt, weshalb ich dem Käufer aus einem Impuls heraus folgende Nachricht schrieb: "Wenn Sie zu blöd sind, das Gerät zu bedienen, kann ich auch nichts machen."
Aufgrund dieser Nachricht droht mir der Käufer nun mit einer Anzeige wegen Beleidigung.

Der Käufer schrieb mir zudem, dass er von der Anzeige absieht, wenn ich ihm 35 € überweise. Dies ist der Kaufbetrag plus zusätzliche 10 €. Ich halte dies für eine Erpressung.

Meine Fragen an Sie sind daher folgende:
1. Handelt es sich rechtlich gesehen wirklich um eine Erpressung seitens des Käufers?
2. Hat der Käufer wegen der Beleidigung einen Anspruch auf Schadensersatz?
3. Welche rechtlichen Schritte sollte ich unternehmen, falls mich der Käufer tatsächlich anzeigen sollte?

Mit freundlichen Grüßen

3. April 2019 | 22:53

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrter Ratsuchender,

das Verhalten des Käufers ist nicht hinnehmbar.

Sie müssen weder das Gerät zurücknehmen, noch Gelder zahlen, da das Gerät funktioniert hat und Sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben.

Daher zu Ihren Fragen:

1.)
Es stellt eine versuchte Nötigung nach §§ 240 , 23 StGB dar.

Das bedeutet, Sie könnten sogar Strafanzeige stellen.

2.)
Nein. Die Äußerung wird keine Beleidigung sein. Auch wäre der Ton des Käufers zuvor sicherlich zu beachten.

Einen Anspruch auf Schadenersatz wird der Käufer somit nicht haben.

3.)
Ich würde dazu raten, gar keine Angaben zu machen und einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen.

Erst dann kennt man den genauen Akteninhalt und weiß, was man für eine Stellungnahme abgeben sollte. Ohne Kenntnis des Akteninhaltes wäre das zu gefährlich. Daher wäre es besser, erst einmal gar nichts zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 6. April 2019 | 16:36

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