Sehr geehrter Ratsuchender,
das Verhalten des Käufers ist nicht hinnehmbar.
Sie müssen weder das Gerät zurücknehmen, noch Gelder zahlen, da das Gerät funktioniert hat und Sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben.
Daher zu Ihren Fragen:
1.)
Es stellt eine versuchte Nötigung nach §§ 240
, 23 StGB
dar.
Das bedeutet, Sie könnten sogar Strafanzeige stellen.
2.)
Nein. Die Äußerung wird keine Beleidigung sein. Auch wäre der Ton des Käufers zuvor sicherlich zu beachten.
Einen Anspruch auf Schadenersatz wird der Käufer somit nicht haben.
3.)
Ich würde dazu raten, gar keine Angaben zu machen und einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen.
Erst dann kennt man den genauen Akteninhalt und weiß, was man für eine Stellungnahme abgeben sollte. Ohne Kenntnis des Akteninhaltes wäre das zu gefährlich. Daher wäre es besser, erst einmal gar nichts zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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