Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da die Kamera von einem Verkäufer mit Wohnsitz in Deutschland über die deutsche Seite von eBay angeboten wurde, zudem inklusive Rechnung, durften Sie von einer regulär bei einem deutschen Händler erworbenen und für den deutschen Markt bestimmten Exemplar ausgehen. Ein Grauimport ohne deutsche Menüführung ist daher nicht mangelfrei. Da der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat, stehen Ihnen daher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Da eine Nacherfüllung hier nicht in Betracht kommen dürfte, haben Sie Anspruch auf Rückabwicklung, also Rückzahlung des Betrages gegen Rückgabe der Kamera. Wenn Sie mit Käuferschutz bezahlt haben, sollten Sie bei Weigerung des Verkäufers einen entsprechenden Fall öffnen.
Zudem sollten Sie den Kaufvertrag widerrufen. Nach einem Blick auf die bisherigen Bewertungen, die zahlreiche Verkäufe von neuen Seagate-Festplatten zeigen und auch auf eine aktuellere Auktion, in der auf Nachfrage 15 neue Festplatten angeboten werden, sind die Verkaufsaktivitäten aus meiner Sicht nicht als rein privat einzustufen, sodass Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Sie sollten unbedingt einen Screenshot der Bewertungen und unbedingt auch einen vollständigen Screenshot (inkl. Angebotstext) der zuletzt bewerteten Auktion machen, die noch über den Link abrufbar ist und dies zu Beweiszwecken sichern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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