Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

16 Ergebnisse für pflichtteil schenkung auszahlung verjährung

Filter Erbrecht
Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025 für 150 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Seite 3: Empfang ist - gekürzt um die Gegenleistungen - auf den Pflichtteil des Erwerbers anzurechnen. ... Nur eine Schenkung war es ja nicht, da er zu einer Gegenleistung verpflichtet war (siehe Jahreswert 7008,00 €). ... Einmal steht Erb- und Pflichtteil, dann wieder nur Pflichtteil
Erbrecht >evtl.Vollmachtsmissbrauch, Auskunftspflicht des Bevollmächtigten?,Regress?
vom 25.4.2016 125 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Auszahlungen vorgenommen hat wissen wir nicht. ... „Erbe" ausgezahlt hat (viel mehr als Ihr als Pflichtteil zugestanden hätte, Alleinerbe war schließlich mein Großvater/ ihr Vater). ... Eine Frage ist, ob meine Schwester und ich neben den uns im Rahmen der Auflösung des Girokontos unseres Großvaters als Erbe ausgezahlten Beträgen von jeweils 2.100,-€ noch Ansprüche geltend machen können (Verjährung/ Verwirkung), insbesondere gegen unseren Vater, und in welcher Höhe wir diese geltend machen könnten.
Auskunftspflicht und Schenkung
vom 17.3.2015 58 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Schwester und ich stammen aus 1.Ehe (unsere Mutter starb 1989) wir verzichteten damals auf die Auszahlung unseres Pflichtteils,1994 heiratete er ein 2. mal (keine gemeinsamen Kinder) und diese Frau hatte auch seit längerer Zeit unter anderem auch Vollmacht über alle seine Konten. ... Da die "trauernde" Witwe auf einmal sehr gereizt ist und mit Anwalt drohte als wir uns die Sparbücher zeigen lassen wollten habe ich ein Paar Fragen. 1. ist die Schenkung des halben Hauses im Jahr 2012 anfechtbar?
Erbe Voraberbe Geschwister
vom 4.3.2015 100 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Situation: Meine Frau hat einen Bruder. Weitere Geschwister sind nicht vorhanden. Dieser hat, so wurde jetzt bekannt, von den gemeinsamen Eltern im letzten Jahr € 100.000,-- für den Kauf eines Hauses als "Voraberbe" bekommen. 2005 hat er auch schon € 100.000,-- für den Kauf eines Bootes erhalten.
Pflichtteil - Schenkung - Ist meine Enterbung unwirksam?
vom 11.5.2010 51 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Mein Vater hat, was mir ganz unverständlich ist, weil ich ja mit ihm immer im reinen war, 2001 ein (Berliner) Testament gemacht, in dem er mich ausdrücklich auf meinen "Pflichtteil" herabsetzt. ... (Meinen Pflichtteil habe ich bei seinem Tod 2005 selbstverständlich nicht eingefordert, die Familie war nie reich, wie hätte meine Mutter dies bezahlen sollen? ... Aber diese regelmäßigen Zuwendungen sollen jetzt offenbar nach ihrer Vorstellung als Auszahlung des Pflichtteils gelten (damit "A", der ja für die Instandhaltung des Hauses zu sorgen hätte, nicht zu sehr belastet würde) - was meines Wissens jedoch ausdrücklich so hätte vereinbart werden müssen.
Bleibt die Schenkung bei Ausschlagung der Erbschaft erhalten?
vom 27.10.2007 100 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Mein Vater machte 2005 sein Testament, in dem ich zum Alleinerben bestimmt wurde und meine Schwester auf ihren Pflichtteil herabgesetzt wurde. ... Als Alleinerbe muss ich nun alleine den Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils sowie Pflichtteilsergänzung, welcher nun von meiner Schwester geltend gemacht wird, erfüllen. ... Wenn ich die Erbschaft ausgeschlagen hätte, wäre dann die Schenkungen aus dem 2001 rückgängig gemacht worden?
Schenkung durch Notar vor Abgabe der Unterschrift der Verstorbenen
vom 16.10.2007 100 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag,mein Vater ist am 02.09.07 Verstorben und machte meine Mutter zur Alleinerbin.Kurz danach teilte mir meine Mutter mit das sie mir das Haus als Schenkung übereignen möchte damit es später keinen Streit gibt da sie wüsste das die anderen Kinder es nur wie sie sagte Verscherbeln wollen und meine Eltern wollten aber unbedingt das es in der Familie bleibt.Meine Schwester hat das auch von meiner Mutter so gesagt bekommen und Eingesehen und meinte auch sie wolle das Haus sowiso nicht weil es so blöde Treppen hätte.Nun machte meine Mutter einen Termin mit dem Notar und hat einen Schenkungs/Übertragungsvertrag fertig machen lassen komplett und hatten dann den Termin zum Unterschreiben.Der Termin war am 14.10.07 und meine Mutter ist in der Nacht zum 13.10.07 Verstorben ohne die Unterschrift geben zu können und ein Testament von meiner Mutter liegt nicht vor wir gingen ja davon aus das alles in Ordnung ist und Mama wider nach Hause kommt.Meine Schwester hat sich nun schon die ersten Sachen aus dem Haus geholt (Schmuckkasten,Bild usw.).Sie sagt zwar auch weiterhin das sie weiss ds ich das Haus ja bekommen habe aber sie will nun einen Anwalt nehmen und ich habe ja auch noch zwei Geschwister irgendwo und sie meinte sie wolle mal nachfragen was noch zu bekommen ist.Ich mache mir nun große Sorgen das Haus meiner Eltern verkaufen zu müssen und dem Wunsch meiner Eltern nicht nachkommen kann weil doch die andeen einen Pflichtteil fordern können und wie soll ich das bezahlen wenn das Haus 90.000 Euro Wert ist.Der Notar hat gesagt ich sollte in das Haus einziehen weil Mama das so wollte und wenn die Geschwister etwas erstreiten wollen sollte ich es darauf ankommen lassen.
Nachlass und Verdacht auf betrügerisches Verhalten
vom 15.10.2007 100 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Dass seine Mutter ein notariellesTestament hinterlegen würde indem er sicherlich auf den Pflichtteil gesetzt würde, darüber machte weder er noch der Sohn der Schwester sich Illusionen. Jedoch ist nun alles darauf angelegt diesen Pflichtteil auf ein Minimum zu schmälern, gehandhabt durch vorherige Überschreibungen, gegenseitige Schenkungen, Ausstellen gegenseitiger Schuldscheine etc. pp.Da gab es z. ... Wieweit gehen Schenkungen (auch die an den verstorbenen Bruder), Überschreibungen in den Nachlass mit ein?
Erbauseinandersetzung: Pflichtteil von Enkel
vom 28.8.2007 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Meine Schwester verlangt durch ihren Anwalt eine Auszahlung ihres Pflichtteils, wegen Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2314 BGB: Auskunftspflicht des Erben">§§2314,2325 BGB</a>). ... Hat sie einen Anspruch auf ein Pflichtteil? ... Muss ich meiner Schwester trotzdem ihr Pflichtteil von 375,-€ auszahlen?
Pflichtteilsergänzungsanspruch, muss ich meinen Neffen auszahlen?
vom 10.7.2007 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Die Schenkung von meiner Schwester ist 13 Jahre, meine Schenkung 4 Jahre her. ... Bin ich nun alleine in der Pflicht und muss meinen Neffe ausbezahlen, in Höhe seines Pflichtteils an meiner nicht verjährten Schenkung? Oder berechnet sicht die Höhe von seinem Pflichtteil anhand dem aktuellen Erbvolumen plus meiner Schenkung und ist somit auch von meiner Schwester zu begleichen??
Pflichtteil, Firmenübergabe
vom 1.5.2006 100 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Da ich den vorhandenen Handwerksbetrieb(GmbH)und die Besitzfirma (Immobilien, Einzelfirma) als Alleinerbe von meinem Vater übernehmen sollte, haben die 3 anderen Kinder gegen finanziellen Ausgleich auf Ihren Pflichtteil vor ca. 12 Jahren notariell verzichtet. ... Meine Schwester hat Ihren ausgezahlten Pflichtteil bereits komplett durchgebracht und ist natürlich begeistert bei der Sache. ... Habe ich einen Anspruch bzw. die Chance zu Lebzeiten meines Vaters meine Pflichtteil zu bekommen (3 der 4 Kinder haben bereits verzichtet)?
Vorrang Grundbucheintrag oder Testament?
vom 11.4.2006 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Nach deren Tode erst sollte dies dann unter den drei Kindern aufgeteilt werden, es sei denn eines der Kinder verlange vorzeitige Auszahlung. In diesem Falle sollte es nach Willen des Erblassers das Erbe ausschlagen und nur den Pflichtteil erhalten. ... Kann das Kind, welches das Erbe ausgeschlagen und den Pflichtteil erhalten hat - bzw. dessen Nachkommen - hieraus einen Rechtsanspruch ableiten?