Wohnungs-/Nießbrauchrecht "kaufen", Schenkung, Pflichtteilsergänzungsansprüche
vom 9.10.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
(1) Wenn ich meiner Tochter Geld zugebe, um sich ein Haus zu kaufen und dafür ein Wohnungsrecht (nach 1093 BGB) oder ein Nießbrauchsrecht in der neuen Immobilie erhalte, begründet diese meine Zahlung an meine Tochter dann für meinen Sohn Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen Schenkung oder ist der Vorgang eher ein Leistungsausstausch, da ich da ich die 'Gegenleistung' Wohnungsrecht ja nicht im Zuge einer Übertragung einer eigenen Immobilie vorbehalte, sondern kaufe? (2) Falls dies eine Schenkung ist, die zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führt, würden diese abschmelzen? (3) Macht es für die Frage Schenkung vs.