Elternzeit, unbezahlter Sonderurlaub, Wehr- oder Ersatzdienst), wird die Gratifikation mit Ausnahme des Mutterschutzes zeitanteilig gekürzt. ... Befindet sich der Arbeitnehmer im Auszahlungsmonat der Gratifikation noch in der Probezeit, findet zunächst keine Auszahlung statt. Die Gratifikation wird nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit nachvergütet. (4) Die Gratifikation ist zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer sich am 31.03. des Folgejahres nicht mehr in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet.