Sehr geehrte Fragestellerin,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Als Arbeitnehmer kann man in der Elternzeit problemlos zu einem Zeitpunkt nach der Elternzeit kündigen. Anderes könnte sich ergeben, wenn Sie mit dem Arbeitgeber in der Vereinbarung über das frühere Ende der Elternzeit etwas spezielles zu Kündigungen vereinbart haben sollten.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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