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Kündigung während der Elternzeit für Zeitpunkt nach der Elternzeit

| 22. Juli 2019 21:29 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag. Mein AG hat einer vorzeitigen Beendigung meiner Elterzeit zum 31.08.2019 zugestimmt. Der Plan ist, dass ich meinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich erweitere. Es ist also eine neue Stelle beim gleichen AG und diese Änderung wurde durch einen Änderungsvertrag festgehalten.

Jetzt habe ich mich noch auf eine andere Stelle beworben bei einem anderem AG. Wenn ich diese kriege, würde ich zum 01.10.19 kündigen wollen. Also für nur etwa 4 Wochen zum alten AG zurückkehren. Ich habe aber laut TVöD eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich keinen neuen Arbeitsvertrag habe, habe ich auch keine Probezeit. Somit müsste ich während meiner Elternzeit für einen Zeitpunkt nach meiner vorzeitig beendet Elternzeit kündigen. Geht das überhaupt?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Als Arbeitnehmer kann man in der Elternzeit problemlos zu einem Zeitpunkt nach der Elternzeit kündigen. Anderes könnte sich ergeben, wenn Sie mit dem Arbeitgeber in der Vereinbarung über das frühere Ende der Elternzeit etwas spezielles zu Kündigungen vereinbart haben sollten.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2019 | 14:17

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