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21 Ergebnisse für arbeitgeber freistellung kündigen quartalsende

Kündigungsfrist umgehen
vom 23.5.2018 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vom 01.08.2013 – 31.01.2017 habe ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Ausbildung zum Mechatroniker absolviert und bin dann übernommen worden. ... In der Änderungsvereinbarung zum jetzt unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01.02.2017 heißt es § 6 Beendigung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. ... Ich möchte trotzdem zum 30.06.2018 kündigen.
Anspruch auf Elternzeit / Kündigung während Elternzeit
vom 30.4.2018 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Januar 2018 meinen Arbeitgeber gewechselt. ... Sollte ich mich dann entschließen Elternzeit zu beantragen, wäre es möglich mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser Elternzeit mit der im BEEG verankerten Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen? Meine Kündigungsfrist gemäß aktuellem Arbeitsvertrag sind 6 Monate zum Quartalsende.
Falsche Kündigungsfrist?
vom 29.9.2016 25 € Historischer Preis
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Die Probezeit endet am 30.09.16 Am 15.09.16 habe ich eine Kündigung erhalten: Wir kündigen Ihnen hiermit das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. ... Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. §11 KÜNDIGUNG, FREISTELLUNG, ALTERSGRENZE, ERWERBSMINDERUNG Der Arbeitsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, wobei diese Frist für beide Parteien gilt.
Bonus während Freistellung
vom 14.12.2013 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. ... Somit müsste ich bis spätestens zum 31.1 kündigen. ... Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber mich bei Kündigung sofort freistellt.
Aufhebungsvertrag und Freistellung ohne Lohnfortzahlung
vom 2.10.2013 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, mit meinem jetzigen Arbeitgeber hatte ich Mitte August ein Gespräch, in dem ich schon ankündigte, dass ich auf der Suche nach einem anderen Arbeitsplatz bin. Ich wollte zu diesem Zeitpunkt auch fristgerecht kündigen (Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: 6 Wochen zum Quartalsende), aber mein Chef hat mich überredet, noch zu bleiben und mir zugesichert, dass ich einen Aufhebungsvertrag bekomme, wenn ich schneller aus dem Vertrag ausscheiden möchte.
Arbeitsrecht - Krankschreiben? Und dann?
vom 24.5.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mir wurde von meiner Chefin ans Herz gelegt, mir bis zum Herbst eine neue Stelle zu suchen.Ich habe zwei Abmahnungen durch Kleinigkeiten, die 2. vor kurzem wahrscheinlich als Vorbote einer billigeren Kündigung durch den Arbeitgeber. Kündigungsfrist 6 Wo zum Quartalsende.
Fristgerechte Kündigung - Was nun?
vom 12.5.2012 55 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich habe folgendes Problem: ich bin gestern ganz normal zur Arbeit gegangen. Hatte ein Termin für ein Personalgespräch und bin dort auch erschienen. Die Personalchefin kam mit meinem Vorgesetzten herein und sagte Sie hätten eine unerfreuliche Nachricht für mich.
Kündigung im KAVO
vom 6.10.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da ich jedoch aufgrund des KAVO eine Kündigungsfrist zum Quartalsende habe, kann ich nur im Dezember ausscheiden. Oder beziehen sich die im KAVO angegebenen Fristen nur auf ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber?
Arbeitsvertrag auf Besonderheiten prüfen
vom 11.4.2008 49 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vertragsdauer Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von 2 Monaten beiderseits auf Monatsende von 3 Monaten beiderseits auf Quartalsende kündbar. ... Der Arbeitgeber kann darüber hinaus weitergehende Schäden geltend machen. 9. ... Ansprüche des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung gem.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit/Aufhebungsvertrag
vom 6.4.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun meine Frage: Wenn ich auf einer Kündigung bestehe, kann mein Arbeitgeber mich doch erst nach Ablauf der Elternzeit kündigen (Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende), d. h. zum 30.09.2008, oder? ... Muß ich meinem Arbeitgeber in Vollzeit oder nur in der beantragten Teilzeit zur Verfügung stehen? Wie sieht es mit einer Freistellung bei Fortzahlung des Gehalts aus?
kündigungsfrist/sperrre/ruhezeit / EILT!! antwort bis 17.12.07 -10:30 notwendig
vom 17.12.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, bin bankangestellte, seit 01.04.99 im jetztigen unternehmen. seit 04-2007 laufen bemühungen der bank das arbeitsverhältnis aufzulösen. habe anwalt genommen und bin seit mai erkrankt. mein bruttogehalt beträgt ca. 3150,00 euro. beziehe zur zeit krankengeld. habe am freitag ein aufhebungsangebot erhalten, soll montag 17.12.07 unterschreiben. bruttoabfindung 40000,00 zum 31.12.08 beendigung des arbeitsverhältnisses. für mich stellt sich nach einem langen leidensweg nicht mehr die frage ob ich annehme, das muß ich meiner gesundheit zuliebe tun. nach unterschrift erfolgt meine freistellung und ich beziehe wieder gehalt. ich möchte aber über etwaige finanzielle verluste aufgrund von sperren, ruhezeit etc.informiert werden. die bank unterschreitet mit dem angebot ihre für mich geltende tarifliche kündigungsfrist( 4 monate zum quartal)bleibt aber innerhalb der für mich geltenden gesetzlichen frist (3 monate zum monatsende). würde die bank mich also zum jetzigen zeitpunkt regulär kündigen wäre dies gem. tarifl. frist erst zum 30.06.08 möglich, da wäre nix mit gesetzl.frist und das verwirrt mich. das ich eventuell eine sperre aufgrund eines aufhebungsvertrages bekomme ist mir klar, könnte aber auch anders kommen, zumindest besteht die chance. fakt ist aber das ich bei nichteinhaltung von kündigungsfristen definitiv eine sperre bekomme. also muß ich alles zur kündigngsfrist wissen. lesen sie bitte was mein anwalt schreibt: Da die Bank in keinem Fall eine schriftliche Kündigung aussprechen möchte, bleibt auch nach den von mir eingefügten Veränderungen in Ziffer 1 ein Risiko bei der Bundesanstalt für Arbeit, eine Sperrfrist beim ALG I zu bekommen, da der Vertrag eine Aufhebungsvereinbarung ist. ... Das verbleibende Restrisiko hierfür kann ich Ihnen jedoch auch mit meinem Formulierungsvorschlag nicht abnehmen. ich bin nicht sicher ob ich dem arbeitsamt gegenüber bestätigen kann das die kündigungsfrist ordnungsgemäß/maßgebend/dem arbeitgeber gemäß/oder was es noch für formulierungen gibt/ eingehalten wurde. die formulierung auf der arbeitsbescheinigung lautet: 5.---angaben zur kündigungsfrist -- a) die maßgebende (gesetzl.. tarifvertragliche, vertragliche)kündigungsfrist des arbeitgebers beträgt.... wenn der arbeitgeber nun 3 monate zum quartal ankreuzt entpräche dies ja einer der o.g. als maßgebend benannten kündigungsfristen. ich müßte es auf meinem ALG antrag demnach genauso machen. ist das jedoch korrekt?
Neuaufnahme Arbeitsverhältnis nach Freistellung
vom 23.7.2007 40 € Historischer Preis
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Im Dezember vergangenen Jahres hat mein Arbeitgeber einen von 3 Geschäftsbereichen an einen Mitbewerber verkauft. ... Falls ich kündige werde ich sehr wahrscheinlich für Dauer von 3-5 Monaten freigestellt (Kündigungszeit = 3 Monate zum Quartalsende). Im günstigsten Fall habe ich bereits einen neuen Arbeitgeber der mich jedoch bittet sofort anzufangen.