Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Sie sollten keinesfalls kündigen! Abfindungen in Ihrer Fallkonstellation werden i.d.R. im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag vereinbart, möglich ist allerdings auch eine Abfindung hinsichtlich einer, vom Arbeitgeber ausgesprochenen, Kündigung. Sollten Sie den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, wäre eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Arbeitgeber über das weitere procedere am besten. Wenn Sie Gefahr laufen, danach arbeitslos zu werden, sollten Sie wegen der möglichen Arbeitslosengeldansprüche vorher noch einmal Rechtsrat für Ihren konkreten Fall einholen, um eine Sperrzeit hinsichtlich des ALG zu vermeiden.
2. Die Abfindung wäre nicht steuerfrei, sie könnten also die zukünftige Einkommenssteuer quasi in Form einer höheren Abfindung verlangen (wenn Sie das durchsetzen können).
3. Für die Dauer des Arbeitsvertrages, selbst bei einer Freistellung, unterliegen Sie weiterhin bestimmten arbeitsvertraglichen Rücksichtnahme- u. Vertrauenspflichten. Hier hängt sehr viel vom Einzelfall ab, z.B. ob die Freistellung unwiderruflich erteilt wird, um welche Branche es geht usw usf. Deshalb würde ich Ihnen dringend raten, Ihren Arbeitgeber von Ihrem Vorhaben zu informieren, zumal wenn Sie in derselben Branche tätig werden wollen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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