Gemeinschaftsausgaben
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
1.) Muss ein Eigentümer in einer Wohnanlage am Ende des Jahres alle Gemeinschaftskosten wie allgemeiner Wasserverbrauch, Kanalgebühren und Allgemeinstrom wie alle anderen in gleicher Höhe bezahlen, auch wenn er nachweislich ein halbes Jahr nicht in seiner Wohnung anwesend war? Eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung liegt nicht vor, aber der Verwalter verlangt die Bezahlung.. 2.) Ist de ...