Sehr geehrte Ratsuchende,
es besteht schon ein Unterschied zwischen den Verfahren.
Das Problem ist, dass nach Angaben des Generalkonsulats, dass wegen der mangelnden Urkundensicherheit die Legalisierung nicht mehr vorgenommen wird. Sie können daher als Privatperson diese Legalisierung nicht mehr direkt bei der deutschen Botschaft durchführen lassen.
An diese Stelle ist das von Ihnen genannte Verfahren zur Überprüfung der Urkunden getreten. Diese Überprüfung kann in Ihrem Fall nur durch das Standesamt beantragt werden. Von dort wird Ihnen auch mitgeteilt werden, welche Unterlagen neben der Heiratsurkunde eingereicht werden müssen und welche Kosten auf Sie zukommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Verständnisfrage hätte ich noch: das Standesamt, dass die Überprüfung vornimmt, ist dann das Standesamt in meinem Wohnort und im ganzen Verfahren der eigentliche Antragsteller?
Vielen Dank für ihre Beratung!
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Annahme ist zutreffend. Es ist das Standesamt für Ihren Wohnort, das dann auch die Überprüfung beantragt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg