Anspruch auf Einbürgerung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels
vom 10.6.2020
für 80 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Guten Tag, ich bin im September 2014 nach Deutschland ausgezogen. Im September 2019 habe ich mein BWL-Studium abgeschlossen und eine unbefristete Stelle in einer Bank als IT-Projektmanager bekommen. Dementsprechend habe ich einen Aufenthaltstitel nach dem §18 Abs. 4 S. 1 bekommen. Der Aufenthaltstitel ist bis zum Oktober 2020 gültig, da mein Reisepass ebenso im Oktober 2020 abläuft. (Ich hab ...