Gemeinschaftseigentum innerhalb einer Wohnung!?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Es geht um den kuriosen Fall einer 2-Zimmer Erdgeschoss-Wohnung in einem Gründerzeit-Altbau. Das Objekt besteht laut Grundbuchauszug eigentlich aus einem Raum, Flur und Toilette. Seit 12 Jahren wird es stillschweigend mit der (eigentlich zur Wohnung gehörenden Küche) genutzt wird. ABER: die Küche ist laut Teilungserklärung/Grundbuch eigentlich Gemeinschaftseigentum aller Besitzer des Hauses. Offen ...