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Zustimmung WEG für Durchbruch durch tragende Wand innerhalb der Wohneinheit nötig?

22. November 2024 19:59 |
Preis: 50,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir planen innerhalb unserer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Wohneigentümergemeinschaft einen Durchbruch durch eine innerhalb unserer Wohnung befindlichen tragenden Wand einen Durchbruch durchzuführen. Laut Teilungserklärung ist alles Sondereigentum, was innerhalb einer Wohneinheit liegt. Für das Vorhaben haben wir eine Statikerfreigabe eingeholt, der uns eine Freigabe erteilt hat. Unsere Hausverwaltung sagt, dass wir für die Durchführung dieses Bauvorhabens eine Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft benötigen, da es sich um eine tragende Wand handelt, unabhängig davon, ob es zum Sondereigentum gehört. Sie möchten dafür eine außerordentliche WEG-Sitzung einberufen. st das notwendig? Eine andere Partei im Haus hat einen ähnlichen Durchbruch durch eine tragende Wand durchgeführt und damals keine Zustimmung einholen müssen. Wie ist hier das rechtlich korrekte Vorgehen?

22. November 2024 | 21:09

Antwort

von


(106)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auch wenn die Teilungserklärung regelt, dass alles innerhalb der Wohnung Sondereigentum ist, gehören tragende Wände in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, da sie für die Stabilität des gesamten Gebäudes relevant sind. Bauliche Änderungen daran können Auswirkungen auf das Haus haben, weshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen muss.

Selbst wenn Sie eine Freigabe von einem Statiker haben, bedeutet das nicht, dass keine Zustimmung der Gemeinschaft nötig ist. Die Hausverwaltung liegt daher richtig, wenn sie darauf hinweist, dass alle Eigentümer einbezogen werden müssen. Die Tatsache, dass eine andere Partei im Haus ohne Zustimmung einen ähnlichen Durchbruch vorgenommen hat, ändert nichts an der rechtlichen Lage. Dies könnte damals nicht regelkonform erfolgt sein, was jedoch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung begründet.

Die außerordentliche Versammlung, die die Hausverwaltung einberufen möchte, ist ein sinnvoller und formell richtiger Weg, um die Zustimmung der Eigentümer einzuholen. Dort wird Ihr Vorhaben besprochen, und die Eigentümer stimmen ab. Es ist wichtig, Ihre Pläne klar darzulegen, die Statikfreigabe vorzustellen und deutlich zu machen, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden.

Letztlich sollten Sie die Zustimmung einholen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinschaft ist der beste Weg, um das Vorhaben umzusetzen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.


ANTWORT VON

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