Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch wenn die Teilungserklärung regelt, dass alles innerhalb der Wohnung Sondereigentum ist, gehören tragende Wände in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, da sie für die Stabilität des gesamten Gebäudes relevant sind. Bauliche Änderungen daran können Auswirkungen auf das Haus haben, weshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen muss.
Selbst wenn Sie eine Freigabe von einem Statiker haben, bedeutet das nicht, dass keine Zustimmung der Gemeinschaft nötig ist. Die Hausverwaltung liegt daher richtig, wenn sie darauf hinweist, dass alle Eigentümer einbezogen werden müssen. Die Tatsache, dass eine andere Partei im Haus ohne Zustimmung einen ähnlichen Durchbruch vorgenommen hat, ändert nichts an der rechtlichen Lage. Dies könnte damals nicht regelkonform erfolgt sein, was jedoch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung begründet.
Die außerordentliche Versammlung, die die Hausverwaltung einberufen möchte, ist ein sinnvoller und formell richtiger Weg, um die Zustimmung der Eigentümer einzuholen. Dort wird Ihr Vorhaben besprochen, und die Eigentümer stimmen ab. Es ist wichtig, Ihre Pläne klar darzulegen, die Statikfreigabe vorzustellen und deutlich zu machen, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden.
Letztlich sollten Sie die Zustimmung einholen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinschaft ist der beste Weg, um das Vorhaben umzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Antwort
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