Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Verantwortlichkeit für die Abflussrohre:
Die Abflussrohre, die unter Ihrer Wohnung verlaufen und Teil des gesamten Abwassersystems des Gebäudes sind, dürften zum Gemeinschaftseigentum gehören, da sie der Wasserentsorgung aller Eigentümer dienen. Dies bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich für die Instandhaltung und Reparatur dieser Rohre verantwortlich ist, sofern keine abweichende Regelung in der Teilungserklärung besteht.
Dieses dürfte aber nicht möglich sein, jedenfalls noch meine ersten Einschätzung.
2. Kostenverteilung:
Wenn die Verstopfung und der daraus resultierende Schaden auf einen Mangel im Gemeinschaftseigentum zurückzuführen sind, müsste die Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Behebung des Problems tragen. Dies gilt insbesondere, wenn die Rohrreinigungsfirma festgestellt hat, dass die Leitungen falsch eingebaut wurden, was auf einen baulichen Mangel hindeutet, der nicht in Ihrer Verantwortung als einzelner Wohnungseigentümer liegt.
3. Schadenersatzansprüche gegen die Vorbesitzerin:
Sie könnten theoretisch Schadenersatzansprüche gegen die Vorbesitzerin geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass diese von dem Mangel wusste und Sie darüber nicht informiert hat. Allerdings ist zu beachten, dass in Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien häufig ein Haftungsausschluss für solche Mängel vereinbart wird. Sie müssten nachweisen, dass die Vorbesitzerin positive Kenntnis von dem Mangel hatte, was in der Praxis oft schwierig ist.
4. Prüfung der Teilungserklärung:
Es wäre ratsam, die Teilungserklärung des Hauses zu prüfen, um festzustellen, ob dort Regelungen zur Kostentragung für solche Fälle getroffen wurden. Sollte die Teilungserklärung vorsehen, dass Sie als Sondereigentümer für die Instandhaltung bestimmter Teile verantwortlich sind, könnte dies Ihre Verpflichtung zur Kostentragung beeinflussen. Das wäre aber eher ungewöhnlich und auch rechtlich sehr fragwürdig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hallo,
herzlichen Dank für die schnelle und detaillierte Antwort.
Ich habe mich in der Zwischenzeit bei der Hausverwaltung gemeldet und folgende Aussagen von ihnen bekommen:
- "Es scheint sich um ein Problem im Sondereigentum zu handeln, da Ihre Wohnung die einzige ist, bei der es regelmäßig zu Wasserschäden kommt. Ein ursprünglicher Eigentümer könnte die Leitungen umgebaut haben, aber dies geschah mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch die WEG."
bzw. später kam noch:
- "nach einer erneuten Durchsicht unserer Dokumente und der Rücksprache konnten wir nichts feststellen, das auf einen baulichen Mangel von Seiten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zurückzuführen wäre.
Da die Problemzonen scheinbar innerhalb des Sondereigentums liegen, empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Dieser kann das genaue Problem fachmännisch untersuchen und Ihnen detaillierte Erkenntnisse liefern. Beachten Sie bitte, dass die Kosten
für anfallende Untersuchungen und etwaige Reparaturen in Ihrem Fall von Ihnen als Eigentümer des Sondereigentums zu tragen sind."
Dementsprechend vermute ich, dass ich jetzt tatsächlich erstmal auf meine Kosten einen Gutachter organisieren muss/kann. Korrekt?
Vielen Dank nochmal und schönen Nachmittag noch!
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Ja, basierend auf den Informationen, die Sie von der Hausverwaltung erhalten haben, scheint es sinnvoll, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Die Hausverwaltung hat darauf hingewiesen, dass die Problemzonen innerhalb Ihres Sondereigentums liegen könnten und dass es keine Hinweise auf einen baulichen Mangel seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft gibt. Ein Gutachter kann Ihnen helfen, die genaue Ursache des Problems zu ermitteln und festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein Problem im Sondereigentum handelt oder ob möglicherweise doch das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Sollte der Gutachter feststellen, dass die Ursache der Verstopfung und der Wasserschäden im Bereich des Gemeinschaftseigentums liegt, könnten Sie die Kosten für die Untersuchung und die notwendigen Reparaturen möglicherweise von der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückfordern. Wenn jedoch das Problem tatsächlich im Sondereigentum liegt, wären Sie für die Kosten verantwortlich.
Es ist wichtig, dass der Gutachter eine detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erstellt, da diese als Grundlage für eventuelle weitere Schritte oder Verhandlungen mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft dienen kann.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen