Wirksamkeit der Zusatzvereinbarung zur Endrenovierung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich entsprechend meiner Interpretation des Mietvertrags meiner Vermieterin vorgeschlagen habe, die Kosten der Malerarbeiten 60:40 aufzuteilen, meint sie aufgrund einer zusätzlichen Endrenovierungsklausel nichts zahlen zu müssen. Die Fomulierungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind wie folgt: 1. Der Mieter übernimmt die notwendigen Schönheit ...