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Recht auf Untervermietung anliegender Ferienwohnung zurückziehen

23. Juni 2025 13:57 |
Preis: 61,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei mein Anliegen:

Aufhebung eines Sondernutzungsrechts durch Mieterin

Sachverhalt:

Der Eigentümer ist alleiniger Eigentümer einer Doppelhaushälfte mit einer separaten Einliegerwohnung/Ferienwohnung innerhalb desselben Objekts.

Die derzeitige Mieterin der Hauptwohnung wurde von den damaligen Verwaltern des Objekts (Großeltern) das Recht eingeräumt, die separate Ferienwohnung eigenständig an Feriengäste zu vermieten. Die daraus erzielten Mieteinnahmen behält die Mieterin vollständig, ohne Beteiligung des Eigentümers.

Zum Zeitpunkt der vertraglichen Regelung war der Eigentümer noch minderjährig. Diese Regelung wurde also nicht direkt vom Eigentümer selbst getroffen, sondern durch seine gesetzlichen Vertreter oder Verwalter.

Inzwischen ist der Eigentümer volljährig und alleiniger Eigentümer der Immobilie.



Ziel:

Der Eigentümer möchte dieses eingeräumte Sonderrecht der Mieterin widerrufen bzw. aufheben und die separate Wohnung künftig selbst dauerhaft (nicht mehr als Ferienwohnung) vermieten.



Rechtsfrage zur Prüfung:
1. Ist die Aufhebung des eingeräumten Sondernutzungsrechts der Mieterin rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Vereinbarung minderjährig war?
2. Handelt es sich bei der Vereinbarung um eine Nebenabrede zum Mietvertrag oder um ein eigenständiges Nutzungsrecht, das ggf. eine eigene Kündigung/Anfechtung/Vereinbarung erfordert?
3. Welche Schritte sind notwendig, um dieses Sonderrecht rechtswirksam zu widerrufen oder zu beenden?
4. Welche Fristen oder Formerfordernisse müssen beachtet werden?



Zusatzinformationen):
• Diese schriftliche Vereinbarung wurde als Zusatz zum Mietvertrag vereinbart.
• Die Ferienwohnung ist baulich eigenständig zugänglich/trennbar
• das Mietverhältnis der Mieterin ist schriftlich geregelt



Vielen Dank im Voraus für die rechtliche Prüfung und Einschätzung.

23. Juni 2025 | 14:45

Antwort

von


(874)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1. Rechtliche Zulässigkeit der Aufhebung des Sondernutzungsrechts:

Minderjährige können grundsätzlich keine rechtlich bindenden Verträge abschließen, es sei denn, sie handeln durch ihre gesetzlichen Vertreter. Da die Vereinbarung durch die Verwalter (Großeltern) getroffen wurde, ist davon auszugehen, dass diese als gesetzliche Vertreter gehandelt haben. Dennoch könnte die Vereinbarung anfechtbar sein, wenn die gesetzlichen Vertreter ihre Befugnisse überschritten haben.

2. Charakter der Vereinbarung:

Die Vereinbarung über die Vermietung der Ferienwohnung durch die Mieterin könnte als Nebenabrede zum Mietvertrag betrachtet werden, insbesondere wenn sie als Zusatz zum Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde. Ob es sich um ein eigenständiges Nutzungsrecht handelt, hängt von der genauen Formulierung und dem Inhalt der Vereinbarung ab. Wenn es als eigenständiges Recht formuliert ist, könnte es einer separaten Kündigung oder Anfechtung bedürfen.


3. Schritte zur Beendigung des Sonderrechts:

Um das Sondernutzungsrecht zu widerrufen oder zu beenden, sollte der Eigentümer zunächst die Vereinbarung genau prüfen, um festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen eine Kündigung oder Anfechtung möglich ist. Es könnte erforderlich sein, die Vereinbarung formell zu kündigen oder anzufechten, insbesondere wenn sie als eigenständiges Recht betrachtet wird. Eine rechtliche Beratung zur genauen Formulierung und den rechtlichen Schritten wäre hier sinnvoll.


4. Fristen und Formerfordernisse:

Die Kündigungsfristen und Formerfordernisse hängen von der genauen Formulierung der Vereinbarung ab. Wenn die Vereinbarung als Teil des Mietvertrags betrachtet wird, könnten die allgemeinen Kündigungsfristen des Mietrechts gelten. Es ist wichtig, die Kündigung schriftlich und unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu erklären.

Fazit:

Da die Vereinbarung schriftlich als Zusatz zum Mietvertrag festgehalten wurde, ist es ratsam, den gesamten Vertrag und die Zusatzvereinbarung genau zu prüfen, um die rechtlichen Möglichkeiten und Schritte zur Beendigung des Sondernutzungsrechts zu bestimmen.

Gerne mache ich Ihnen dazu ein Folgeangebot.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

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