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Abtretung Rechte und Pflichten von einem gemeinsamen Mietvertrag an nur einen Mieter

1. September 2022 09:50 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,

ich hatte mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gemietet, nach einem Jahr zog sie aus und wir hatten eine Nebenvereinbarung zum Mietvertrag geschlossen. Diese sah vor, dass Sie auf ihr Nutzungsrecht verzichtet und das ich die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter übernehme.

Es war von ihr mit dem Vermieter vorgesprochen, dass Sie aus dem Mietvertrag ausscheiden könnte, und im der Vereinbarung geregelt das ich einen Entsprechenden Änderungsentwurf mit ihm aushandle. Jetzt möchte der Vermieter aber nur mit einem weiteren Vertragspartner oder Bürgen den Vertrag ändern. Was wiederum ich nicht möchte.

Ist damit unsere gesamte Vereinbarung hinfällig?

Hintergrund dazu ist das Sie im Vertrag verbleibt, und ich Ihr aber in der Vereinbarung zugesichert habe ihr die Kaution zurückzuholen zahlen.

Und hinzu kommt das der Vertrag eine Mindestlaufzeit von vier Jahren hat und es unklar ist ob ich überhaupt bleiben möchte.

Mein Fehler war schon das ich unter viel Druck einfach alles auf mich genommen und den Zusatzvereinbarung die Ihr Vater aufgesetzt hatte unterschrieben habe.

Gibt es eine Möglichkeit hier Verantwortung für den Mietvertrag wieder gerecht zu teilen oder ist er es vielleicht noch?

Vielen Dank und Grüsse

1. September 2022 | 11:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Zunächst einmal ist das Verhältnis zu Ihrer Lebensgefährtin von dem zum Vermieter zu trennen:

Bislang haften Sie beide gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Dies wird auch so bleiben, solange der Vermieter und Sie Ihre Lebensgefährtin nicht aus dem Mietverhältnis entlassen.

Es ist natürlich äußerst unglücklich, dass Sie die die Vereinbarung unterschrieben haben, ohne mit dem Vermieter vorab zu klären, wie es weitergeht. Allerdings sehe ich derzeit noch nicht wirklich Ihren Nachteil: Sie wollten die Wohnung allein übernehmen und haben jetzt nur den einzigen Nachteil, dass Ihre Lebensgefährtin weiterhin im Vertrag steht. Im Normalfall ist sie die Person, die sich über diese Konstellation aufregt, weil sie weiterhin in der Haftung bleibt.

Sie hingegen können ja grundsätzlich das Mietverhältnis genau wie gewünscht im Wesentlichen allein fortführen und hätten lediglich nach Ablauf der 4 Jahre das Problem, dass Ihre Lebensgefährtin dann die Zustimmung zur Kündigung verlangen könnte. Aber bis dahin findet sich ja dann ggf. doch eine Lösung mit dem Vermieter.

Auch die Kaution hätten Sie ja in jedem Fall zurückzahlen müssen oder hatten Sie die Erwartung, dass der Vermieter die Hälfte zurückzahlt, nur weil Ihre Lebensgefährtin aus dem Vertrag ausscheidet?

Zusammengefasst müsste man die getroffene Vereinbarung natürlich im Einzelnen überprüfen, aber da Sie diese geschlossen haben, ohne das die genauen Modalitäten mit dem Vermieter besprochen waren und auch in der Vereinbarung die Wirksamkeit offenbar nicht an die erfolgreiche Vertragsänderung mit dem Vermieter geknüpft war, sieht es m.E. leider erst einmal schlecht aus. Für eine genauere Einschätzung wäre letztlich die Vereinbarung zu überprüfen.

Letztlich kann es sich natürlich ggf. lohnen, sowohl den Mietvertrag auf eine ggf. mögliche vorzeitige Beendigung als auch die Zusatzvereinbarung auf Wirksamkeit zu überprüfen in der Hoffnung, hier Regelungen zu finden, die zur Unwirksamkeit führen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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