Nießbrauch Rechte und Pflichten
vom 17.1.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo! Folgender Sachverhalt: Meine Frau und ihr Bruder haben von ihrem Vater im Rahmen einer Schenkung jeweils 1/3 Miteigentumsanteil an einem Grundbesitz (Haus und Grundstück) übergeben bekommen. Dem Vater meiner Frau ist ein lebenslanges, unentgeltliches Nießbrauchsrecht eingeräumt. Meiner Frau wurde ein lebenslängliches Wohnungsrecht eingeräumt, das "unter Ausschluss des Eigentümers die im ...