Mindestmietzeit Kündigung aus außerordentlichem Grund: ausgelaufener Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Schulte / Frechen
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben mit einer Mindestmietzeit von 2 Jahren und einer sonstigen Vereinbarung, wie sie unten zu sehen ist. Mietzeit Der Mietvertrag beginnt am 1.11.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. (handschriftlich. Ergänzung: - 31.10.2018) Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrages) auf ihr Re ...