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Mietwohnung wurde nicht bezogen und die Miete ist bis dato nicht bezahlt.

3. März 2025 17:26 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Folgender Sachverhalt.

Wir haben eine Mietwohnung, welche wir im Internet inseriert haben. Die Wohnung konnte ab Feb. 2025 angemietet werden.
Es meldete sich ein Interessant der aktuell mit seiner Familie in der Schweiz wohnt. Nach mehrmaligen hin und her haben wir der Miete dann per WhatsApp zugestimmt. Nun warten wir seit dem Zeitpunkt auf Zahlung der Miete wie auch bis jemand die Wohnung bezieht.

- 24.01.2025 erster Kontakt per WhatsApp
- 05.02.2025 beidseitiger Bestätigung per WhatsApp für die Miete. Am selben tag habe ich per Mail meine Kontodaten geschickt für die Mietüberweisung Februar + Kaution. Per WhatsApp wurde bestätigt, dass dieses am kommenden Tag bis 14 Uhr erledigt wird.
- 10.02.2025 überwiesene Beträge sind noch nicht eingegangen, Mieter bestätigt per WhatsApp dass er es überwiesen hat.
- 12.02.2025 habe erneut reklamiert, dass noch kein Geldeingang verbucht werden kann. Laut Mieter muss er es erneut überweisen, da es sich um eine Auslandüberweisung handelt benötigt er die Bankdaten samt Adresse, welche ich Ihm daraufhin zugeschickt habe. Am selben Tag habe ich auch von Ihm den Arbeitsvertrag für den Job in Deutschland (mit Wohnsitz in Deutschland) zugeschickt bekommen. Auch wurde abends nochmal bestätigt, dass das Geld nun erneut überwiesen wurde.
- 20.02.2025 erneute Reklamation, dass das Geld nicht da ist. Dan wurde festgestellt, dass die IBAN falsch getippt war und das Geld doch nicht raus ist. Dann haben wir uns hin und her geschrieben und sind doch dabeigeblieben, dass er die Wohnung übernimmt.

Am 01.03.2025 sollten wir uns treffen um die Wohnung endlich zu übergeben, aber ab de 28.02.2025 bekomme ich keine telefonische Rückmeldung.

Wir sind jetzt auf den Mieten für Feb und März sitzen geblieben. Unsere Frage nun wäre, ob es eine Möglichkeit gibt die Miete einzuklagen.

3. März 2025 | 20:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall scheint ein Mietvertrag zustande gekommen zu sein, da Sie und der Interessent per WhatsApp eine beidseitige Bestätigung für die Miete ausgetauscht haben. Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich oder durch elektronische Kommunikation wie WhatsApp geschlossen werden, sofern die wesentlichen Vertragsbestandteile (Mietsache, Mietzins, Mietdauer) vereinbart wurden.

Da der Mieter die vereinbarte Miete nicht gezahlt hat und auch die Wohnung nicht bezogen hat, liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten vor. Sie haben daher grundsätzlich die Möglichkeit, die ausstehenden Mietzahlungen für Februar und März 2025 einzuklagen.

Um die Miete einzuklagen, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

1. Schriftliche Mahnung: Senden Sie dem Mieter eine schriftliche Mahnung, in der Sie ihn auffordern, die ausstehenden Mietzahlungen zu leisten. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Zahlung und drohen Sie rechtliche Schritte an, falls die Zahlung nicht erfolgt.

2. Nachweis der Kommunikation: Sammeln Sie alle Beweise für die Kommunikation mit dem Mieter, insbesondere die WhatsApp-Nachrichten und E-Mails, um den Vertragsschluss und die Zahlungsversprechen nachweisen zu können.

3.
Anwalt einschalten:
Die Anwaltskosten wären als Schadensersatz geltend zu machen.

4.
Klage einreichen: Wenn die Mahnung erfolglos bleibt, können Sie beim zuständigen Amtsgericht eine Zahlungsklage einreichen. Hierbei sollten Sie alle gesammelten Beweise vorlegen, um Ihre Forderung zu untermauern.

Vorher sollte die Sache nochmals anwaltlich untersucht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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