anteilige Kosten Schönheitsreparaturen
vom 13.5.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf anteilige Kosten an Schönheitsreparaturen nach dem Auszug, in meinem Fall speziell da ich die Wohnung als Nachmieter übernommen hatte. Die Sachlage ist folgendermassen: Zum 01.09.2002 habe ich als Nachmieter eine 1 ZW übernommen. Die Wohnung wurde von meinem Vormieter nicht gestrichen, das habe ich bei Einzug übernommen. Der u ...