Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechnerich erscheint die Aussage des Vermieters/Verwaltes nicht falsch.
Ob die Forderung der Gegenseite rechtens ist, kann aber ohne Einsichtnahme in die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht festgestellt werden. Denn die Frage, ob Sie überhaupt wirksam
zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet waren, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Waren Sie das nicht, dann sind Sie auch nicht zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet, so daß es auf die Art der Berechnung des Kostenanteils nicht ankommen wird.
Da die Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturklauseln sehr umfangreich ist, und viele Fehlerquellen möglich sind, sollten Sie den Vertrag und auch die erwähnte Nachmietvereinbarung einem Anwalt vorlegen, damit überprüft werden kann, ob und in welchem Umfang Sie vertraglich überhaupt zu Schönheitsreparaturen oder einem Kostenanteil verpflichtet sind.
Gerne können Sie mir die Verträge auch einmal zur Prüfung zuleiten.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Noch eine Frage zu dieser Abrechnung.
Es werden mir ausserdem Kosten für die ABLESUNG der Heizkörper bei meinem Auszug (48 Euro,),nicht Heizkosten, und "Einbehalt für Betriebskosten für 01-03/05" (in dieser Zeit habe ich aber ganz normal Nebenkosten bezahlt)in Rechnung gestellt.
Muss ich diese Kosten übernehmen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sie meinen sicherlich die Kosten der Zwischenablesung. Die Rechtsprechung ist bei der Beantwortung der Frage, ob diese Kosten dem Mieter auferlegt werden können, leider nicht einheitlich. Manche Gerichte urteilen, daß diese Kosten vom Mieter verursacht wurden, und deshalb auch von ihm allein zu tragen sind. Richtig dürfte aber wohl sein, diese Kosten anteilig auf Vor- und Nachmieter umzulegen. Auch dies wurde bereits von Gerichten entschieden. Eine klare Antwort auf Ihre Nachfrage gibt es also leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann