Betreten der Mieträume durch den Vermieter, gilt Vertrag oder Gesetz
vom 22.1.2022
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Guten Tag, in meinem Mietvertrag ist aufgeführt, dass der Vermieter bei beabsichtigtem Verkauf die Räume folgendermaßen betreten darf: Mo bis Sa zwischen 10 und 13 Uhr, 15 und 18 Uhr, an Sonn-und Feiertagen zwischen 10 und 12. Ist das wirklich legitim? Sind auch hier Terminabsprachen mit mir als Mieter einzuhalten oder gilt hier einfach die o.a. Regel? Vielen Dank ...