Gemeinschaftseigentum - Beginn der Gewährleistungsfrist bei nicht erfolgter Abnahme?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Wir besitzen eine Eigentumswohnung in einer ziemlich großen, recht neu erbauten Wohnanlage. Auf Grund der Größe und Komplexität der Anlage und der Vielzahl der Eigentümer wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums eine Begehung durch einen vom Bauträger beauftragten Gutachter erfolgt. Hierbei festgestellte Mängel werden vom Bauträger beseitigt, anschließend ...