Betriebsleiterwohnung - Planungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir haben mehrere Gewerbebetriebe in einem angemietetem ca. 70 qm großen Büro, welches in einem reinen Wohngebiet liegt (lt. Flächennutzungsplan), also nach §3 BauNVO. Dass dort auch Gewerbe ansässig ist, ist kein Problem, da es sich um ein sehr sehr altes (bereits vor der Wende gebaut und genutzt) Bürogebäude handelt. Hier besteht Bestandsschutz und es darf auch gewerblich genutzt werden (nur sti ...